Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0086/2009  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über
1. Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2009
2. Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2009
3. Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Forst (Lausitz) für die Jahre 2008 - 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Peschke, Marina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
02.03.2009 
4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.03.2009 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Das Hauhaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2009 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2009 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

1.1    Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2008 bis 2012 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung beschlossen.

 

1.2    Die Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß der §§ 76 – 78 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

  • des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages

 

-          der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres,

-          der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen),

-          der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen der Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigung)

 

  • des Höchstbetrages der Kassenkredite und
  • der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplanes und bedarf gemäß § 74 Absatz 4 Gemeindeordnung einer gesonderten Beschlussfassung.

 

Der Stellenplan für die Beamten, Angestellten und Arbeiter ist gemäß § 77 Absatz 2 Gemeindeordnung Anlage des Haushaltsplanes.

 

Im § 83 der Gemeindeordnung wird geregelt, dass jede Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen hat. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das der Planung vorangegangene Haushaltsjahr.

Als wesentlicher Bestandteil der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen.

 

Der Finanzplan ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, das Investitionsprogramm ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei

überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Anlagen:

Anlagen: