Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Vorplanung für das Straßenbauvorhaben W.-A.-Mozart-Straße informiert. Die Erarbeitung der Ausführungsplanung erfolgt einschließlich Wendehammer. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro IBOS GmbH aus Görlitz beauftragt, die Straßenbauprojekte für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraßen Cäcilienweg, W.-A.-Mozart-Straße, Am Busch und Märkische Straße im Ortsteil Keune zu erarbeiten. Bei dem zu betrachtenden Bereich handelt es sich um ein “Allgemeines Wohngebiet”, das als “Zone 30” ausgeschildert ist. Aufgrund der räumlichen Nähe sowie der Abhängigkeiten im unterirdischen Bauraum werden die Straßen im Komplex geplant und sollen entsprechend technologischer Einordnungen nacheinander realisiert werden.
Ziel der Maßnahmen ist es, die überwiegend unbefestigten Straßen erstmalig herzustellen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit auch die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die Stadt erfüllt ihre Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der jährliche Unterhaltungsaufwand für das Straßenhobeln entfällt. Es ist vorgesehen, die Fahrbahnen in Asphalt herzustellen. Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass die Fahrbahnen möglichst in der Mitte des Verkehrsraumes angeordnet werden, um die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Anliegerpflichten sowie der Länge ihrer jeweiligen Grundstückszufahrten zu wahren.
Die W.-A.-Mozart-Straße verläuft von der Märkischen Straße abzweigend in Richtung Süden und endet nach ca. 192,00 m als Sackgasse. Entlang der Straße befinden sich Eigenheime. Die zur Verfügung stehende Breite zwischen den Zäunen schwankt zwischen 5,80 m und 6,60 m.
Die Fahrbahn wird in einer Breite von 4,25 m hergestellt, zuzüglich einer Pendelrinne von 0,50 m. Der Begegnungsfall Lkw/Pkw ist bei verminderter Geschwindigkeit gewährleistet. Die Breite der beidseitig angrenzenden Grünstreifen beträgt ca. 60 cm. Aufgrund des ungünstigen Verhältnisses von befestigter Fahrbahn zu unbefestigtem Grünstreifen ist eine Flächenversickerung des anfallenden Regenwassers nicht gegeben. Die Entwässerung erfolgt über die einseitig geneigte Fahrbahn mit der Pendelrinne in Straßenabläufe und weiter in partiell angeordnete Rohrrigolen. Da die geforderte Mindestlängsneigung der Fahrbahn nicht eingehalten werden kann, muss eine Pendelrinne vorgesehen werden, um die Ableitung des Regenwassers innerhalb des öffentlichen Bereiches zu gewährleisten.
Die Zufahrten werden in Betonsteinpflaster hergestellt. Aufgrund der minimalen Neigung sind die Zufahrten mittels Dachgefälle in die angrenzenden Grünstreifen zu entwässern.
Die W.-A.-Mozart-Straße ist eine Sackgasse. Gemäß Richtlinie ist sicherzustellen, dass eine entsprechende Fläche zum Wenden zur Verfügung steht. Für die Herstellung einer Wendeanlage für Pkw wird eine befestigte Breite von 9,00 m zuzüglich beidseitiger Freihaltezonen von je 1,00 m benötigt. Da die W.-A.-Mozart-Straße nur über einen öffentlichen Verkehrsraum von ca. 6,00 m verfügt, wird der Wendehammer am Ende der Straße errichtet. Dazu muss Waldfläche in Verkehrsfläche umgewandelt werden (Nutzungsartenänderung) und die Waldausgleichsabgabe ist zu leisten.
Wird eine Sackgasse erstmalig hergestellt, fordert der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft das Landkreises Spree-Neiße die Errichtung einer Wendeanlage. In Anlehnung an die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften muss die Wendeanlage so hergestellt werden, dass ein 3-achsiges Müllfahrzeug unter höchstens 2-maligem Zurückstoßen problemlos wenden kann. Aus diesem Grund wurde in der Vorplanung der Wendehammer entsprechend den Forderungen des Landkreises Spree-Neiße konzipiert.
Wird der Wendehammer nicht in der geforderten Größe gebaut, fahren die Müllentsorger auch nicht mehr in die W.-A.-Mozart-Straße hinein. Die Unfallverhütungsvorschrift untersagt ein rückwärtiges Ein- oder Ausfahren bei Straßen ohne Wendemöglichkeit. Zur Absicherung der turnusmäßigen Müllentsorgung muss an geeigneter Stelle (in unserem Fall an der Märkischen Straße) eine Sammelfläche hergestellt werden. Die Anlieger müssen ihre gelben Säcke und Container zu den Entsorgungsterminen dort abstellen und nach der Entleerung wieder abholen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bietet auch einen Abholdienst an, der von den betreffenden Bürgern gesondert zu bezahlen ist.
Vorläufige Kostenschätzung
Die Bürgerinformationsveranstaltung ist für das 1. Halbjahr 2009 geplant. Anlagen:
Lageplan |
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