Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0095/2009  

 
 
Betreff: Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Cäcilienweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
19.03.2009 
4. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Vorplanung Cäcilienweg informiert. Die Erarbeitung der Ausführungsplanung erfolgt einschließlich Wendehammer.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro IBOS GmbH aus Görlitz beauftragt, die Straßenbauprojekte für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraßen Cäcilienweg, W.-A.-Mozart-Straße, Am Busch und Märkische Straße im Ortsteil Keune zu erarbeiten. Bei dem zu betrachtenden Bereich handelt es sich um ein “Allgemeines Wohngebiet”, das als “Zone 30” ausgeschildert ist. Aufgrund der räumlichen Nähe sowie der Abhängigkeiten im unterirdischen Bauraum werden die Straßen im Komplex geplant und sollen entsprechend technologischer Einordnungen nacheinander realisiert werden.

 

Ziel der Maßnahme ist es, die überwiegend unbefestigten Straßen erstmalig herzustellen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit auch die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die Stadt erfüllt ihre Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der jährliche Unterhaltungsauf­wand für das Straßenhobeln entfällt. Es ist vorgesehen, die Fahrbahnen in Asphalt herzustellen. Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass die Fahrbahnen möglichst in der Mitte des Verkehrs­raumes angeordnet werden, um die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsicht­lich ihrer Anliegerpflichten sowie der Länge ihrer jeweiligen Grundstückszufahrten zu wahren.

 

Der Cäcilienweg verläuft von der Märkischen Straße abzweigend in Richtung Süden und endet nach ca. 162,00 m als Sackgasse. Entlang der Straße befinden sich Eigenheime. Die zur Ver­fügung stehende Breite zwischen den Zäunen schwankt zwischen 7,45 m und 7,90 m.

 

Die Fahrbahn wird in einer Breite von 4,75 m hergestellt. Der Begegnungsfall Lkw/Pkw ist bei verminderter Geschwindigkeit gewährleistet. Aufgrund des unterirdischen Leitungsbestandes ist es nicht möglich, die Fahrbahn exakt mittig anzuordnen. Die Breite der beidseitig angrenzenden Grünstreifen differiert daher um ca. 50 cm. Aufgrund des ungünstigen Verhältnisses von be­festigter Fahrbahn zu unbefestigtem Grünstreifen ist eine Flächenversickerung des anfallenden Regenwassers nicht gegeben. Die Entwässerung erfolgt über die einseitig geneigte Fahr­bahn in Straßenabläufe und weiter in partiell angeordnete Rohrrigolen. Da die geforderte Mindestlängsneigung der Fahrbahn nicht eingehalten werden kann, muss zusätzlich in dem betreffenden Straßenabschnitt eine Pendelrinne vorgesehen werden, um die Ableitung des Regenwassers innerhalb des öffentlichen Bereiches zu gewährleisten. Die Zu­fahrten werden in Betonsteinpflaster hergestellt. Aufgrund der minimalen Neigung sind die Zu­fahrten mittels Dachgefälle in die angrenzenden Grünstreifen zu entwässern.

 

Der Cäcilienweg ist eine Sachgasse. Gemäß Richtlinie ist sicherzustellen, dass eine entsprech­ende Fläche zum Wenden zur Verfügung steht. Für die Herstellung einer Wendeanlage für Pkw wird eine befestigte Breite von 9,00 m zuzüglich beidseitiger Freihaltezonen von je 1,00 m benö­tigt. Da der Cäcilienweg nur über einen öffentlichen Verkehrsraum von ca. 7,80 m verfügt, wird der Wendehammer am Ende der Straße errichtet. Dazu muss Waldfläche in Verkehrsfläche um­gewandelt werden (Nutzungsartenänderung) und die Waldausgleichsabgabe ist zu leisten.

 

Wird eine Sackgasse erstmalig hergestellt, fordert der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Land­kreises Spree-Neiße die Errichtung einer Wendeanlage. In Anlehnung an die bestehenden Un­fallverhütungsvorschriften muss die Wendeanlage so hergestellt werden, dass ein 3-achsiges Müllfahrzeug unter höchstens 2-maligem Zurückstoßen problemlos wenden kann. Aus diesem Grund wurde in der Vorplanung der Wendehammer entsprechend den Forderungen des Land­kreises Spree-Neiße konzipiert.

 

Wird der Wendehammer nicht in der geforderten Größe gebaut, fahren die Müllentsorger auch nicht mehr in den Cäcilienweg hinein. Die Unfallverhütungsvorschrift untersagt ein rückwärtiges Ein- und Ausfahren bei Straßen ohne Wendemöglichkeit. Zur Absicherung der turnusmäßigen Müllentsorgung muss an geeigneter Stelle (in unserem Fall an der Märkischen Straße) eine Sammelfläche hergestellt werden. Die Anlieger müssen ihre gelben Säcke und Container zu den Entsorgungsterminen dort abstellen und nach der Entleerung wieder abholen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bietet auch einen Abholdienst an, der von den betreffenden Bürgern gesondert zu bezahlen ist.

 

Vorläufige Kostenschätzung

 

 

Straßenbau

Zufahrten

Regenwasser

Gesamt

Fahrbahn

55.000,00 EUR

6.300,00 EUR

21.700,00 EUR

83.000,00 EUR

Wendehammer

 

 

 

18.000,00 EUR

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung ist für das 1. Halbjahr 2009 geplant.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan