Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0218/2009  

 
 
Betreff: Beschluss zur Festlegung der Gebietskulisse für das Bund - Land - Programm "Aktive Stadtzentren"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
08.10.2009 
10. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.10.2009 
8. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zurückgestellt   
18.11.2009 
9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2009 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Festlegung der Gebietskulisse für das Bund – Land – Programm “Aktive Stadtzentren”.

 

Die Anlage – Gebietskulisse “Aktive Stadtzentren” – ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit der Aufnahme der Stadt Forst (Lausitz) in das Förderprogramm “Aktive Stadtzentren” stehen der Stadt Fördermittel zur unmittelbaren Stabilisierung und Funktionsstärkung des Stadtzen­trums zur Verfügung.

 

Dieses Förderprogramm trägt gezielt zur Stärkung der Innenstädte bei, indem die Entwicklungs­bedingungen für Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen gezielt verbessert und die hierzu notwendigen Analysen, Planungen und Investitionen in die Standortverbesserung finanziert werden.

 

Das zentrale Instrument, mit dem die grundlegende Konzeption zur Stärkung der Innenstadt erfolgt, ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Mit dem Konzept wird eine fachlich begründete und stadtentwicklungspolitisch gezielte Optimierung der Einzelhandelsstandorte, insbesondere des zentralen Versorgungsbereiches, vorgenommen.

 

Die Bearbeitung des Konzeptes erfolgte im Jahre 2008 bis März 2009. Während der Bearbei­tungszeit wurden die berührten wichtigen Träger öffentlicher Belange (IHK, Gewerbeverein, Einzelhandelsverband) sowie die Gewerbetreibenden und Einzelhändler beteiligt und haben sich geäußert.

 

Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Bauen und Verkehr vom 08.09.2008 wurde die Fördergebietskulisse vor Beschlussfassung mit der Bewilligungsbehörde (LBV) am 17.06.2009 abgestimmt und die Änderungen eingearbeitet.

 

Nach nochmaliger eingehender Prüfung durch das LBV Cottbus und Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) des Landes Brandenburg wird der eingereichten Gebietskulisse zugestimmt.

 

Die Gebietskulisse für die Durchführung von Fördervorhaben umfasst das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan