Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
(Die Anlage 2, Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung – neue Fassung, gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
In Umsetzung der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I S. 202), insbesondere zum § 50 Abs. 4 BbgKVerf, ist es zum Zweck der Klarstellung erforderlich, redaktionelle Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) in der gültigen Fassung vom 24.03.2009 (Stadtverordnetenversammlung vom 20.03.2009) vorzunehmen. Anlagen:
Anlage 1: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 2: Änderungssynopse
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