Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0239/2009  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2010/2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bohla, Isolde
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Bearbeiter/-in: Bohla, Isolde
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
09.11.2009 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.11.2009 
9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Vorberatung
04.12.2009 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung Schulbezirke 2010_2011
Zuordnung Straßen (Schulbez.Satzung)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2010/2011.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, “für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist”. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§106 (5) o. g. Gesetz).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest

(§ 103 (4) o. g. Gesetz). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom

17. Februar 2009 schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 25 Schüler/innen vor.

 

Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.

 

Im Schuljahr 2010/2011 werden 159 Schüler/innen (Stand 16. Oktober 2009) eingeschult. Ausgehend von dem Beschluss SVV/0205/2004 (neu)/2 und den Schulanfängerzahlen wurde folgende Verteilung der ersten Klassen vorgenommen:

 

Grundschule

Anschrift

Klassen-

anzahl

Forst Mitte

Max-Fritz-Hammer-Straße 15

zwei

Noßdorf

Pestalozzistraße 4

eine

Keune

Keuner Straße 100

eine

Nordstadt

Frankfurter Straße

zwei

 

Die Auswahl zur Bildung von FLEX-Klassen und die Festlegung zur Anzahl der FLEX-Klassen in den Grundschulen trifft das Staatliche Schulamt Cottbus im Benehmen mit dem zuständigen Schulträger.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung

Zuordnung von Straßen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Schulbezirke 2010_2011 (79 KB)    
Anlage 2 2 Zuordnung Straßen (Schulbez.Satzung) (207 KB)