Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 54 VwVfG einschließlich des Ablösevertrages entsprechend Anlagen 1 und 2.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Das Vorhaben löst nach Prüfung der Bauunterlagen und Berechnung der Nutzflächen einen Bedarf von 96 Stellplätzen aus.
Bei der Berechnung nach Nutzflächen entsteht ein Missverhältnis in Bezug auf nur 22 Beschäftigte. Aus diesem Grund sollte bei der Berechnung und Minderung der Stellplätze die Anzahl der Beschäftigten zugrunde gelegt werden. Damit ergibt sich folgender Bedarf:
14 Stellflächen für Angestellte (3-Schicht-System) 8 Stellflächen für Besucher 8 Stellflächen für Lkw Anlagen:
Anlage 1 – Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Anlage 2 – Ablösevertrag
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||