Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bewirtschaftung von öffentlichen Parkflächen (Parkplätze und Straßen) in der Innenstadt der Stadt Forst (Lausitz) ab 2010 wie folgt:
a) Finanzielle Bewirtschaftung Parkplätze Die Parkplätze Friedrichplatz (69 Stellplätze), Lindenplatz (92 Stellplätze) und Steinstraße (52 Stellplätze) werden ganzjährig an den Werktagen Montag bis Freitag von 08:00 bis 18.00 Uhr und Samstags von 08:00 bis 13.00 Uhr finanziell bewirtschaftet.
b) Straßen Die Berliner Straße (Ostseite zwischen Am Haag und Berliner Platz), Cottbuser Straße (beidseitig zwischen Berliner Platz und Bahnhofstraße) und die Lindenstraße/Amtstraße (zwischen Lindenplatz und Am Haag) werden finanziell nicht bewirtschaftet. In diesen Straßen ist Kurzzeitparken (eine Stunde) mit Parkscheibe möglich.
c) Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beschaffung der Parkscheinautomaten zeitnah zu vollziehen.
Erläuterungen:
In der Stadtverordnetenversammlung Forst am 23.01.2009 wurde mit der Vorlage SVV/0040/2008 das Parkraumkonzept beschlossen. Zur Bewirtschaftung von Parkflächen wurde die Verwaltung beauftragt eine gesonderte Vorlage zu erstellen.
a) Entwicklung der Einnahmen aus Parkgebühren
Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung entwickelten sich bis 1998 positiv. Die vorgesehene Bewirtschaftung nach der Fertigstellung des Ausbaus der Berliner Straße im Jahre 1999 erfolgte nicht, es wurden auch die Parkuhren und Automaten in der Cottbuser Straße zurück gebaut. Damit gingen die Einnahmen spürbar zurück. Mit der veränderten Nutzung des Platzes an der Promenade erfolgte auch hier der Rückbau der Parkscheinautomaten und somit reduzierten sich die Einnahmen erneut drastisch. Die konkrete Entwicklung der Einnahmen aus Parkgebühren (HHSt.: 68000 11000) ist in Anlage 1 ersichtlich.
b) Einnahmeplanung
*Hinweis : Behinderte mit einem Sonderparkausweis mit dem Vermerk aG oder Bl sind berechtigt gebührenfrei und unbegrenzt auf bewirtschafteten Parkflächen zu Parken. Insgesamt sind nur 2 diesbezügliche Stellplätze auf den zu bewirtschaftenden Parkplätzen ausgewiesen.
c) Finanzbedarf Beschaffung und Folgekosten (informatorisch mit Parkplatz Rosengarten):
Zur Bewirtschaftung der genannten Parkplätze einschließlich des Parkplatzes am Rosengarten sind fünf Parkscheinautomaten (PSA) erforderlich: Friedrichplatz 1 PSA, Lindenplatz 1 PSA, Steinstraße 1 PSA , Rosengarten 2 PSA. Die vorhandenen PSA wurden in den Jahren bis 1998 beschafft, sie sind technisch verschlissen und sollten durch Kauf ersetzt werden. Nach Einholung von Informationsangeboten liegt der Finanzbedarf für den Kauf von fünf Parkscheinautomaten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Fundamente bei ca. 21.000,00 Euro (alternativ Finanzierung Laufzeit 5 Jahre = 24.300 EUR bedeutet 4.860 EUR/Jahr)
Die Folgekosten wie Wartung, Versicherung, Ticketlieferung, ..... betragen unabhängig von der Anschaffungsfinanzierung bei 5 Automaten ca. 7.200 EUR/Jahr.
Die eigenen internen Kosten der Automatenentleerung werden bei 5 Automaten auf ca. 3.100 EUR/Jahr geschätzt. Anlagen:
Entwicklung der Haushaltsstelle
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