Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0258/2009  

 
 
Betreff: Verkehrsentwicklungsplan
hier: Parkraumkonzept Innenstadt - Bewirtschaftung von Parkflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
16.11.2009 
9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.11.2009 
9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2009 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwicklung Einnahmen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bewirtschaftung von öffentlichen Parkflächen (Parkplätze und Straßen) in der Innenstadt der Stadt Forst (Lausitz) ab 2010 wie folgt:

 

a) Finanzielle Bewirtschaftung Parkplätze

Die Parkplätze Friedrichplatz (69 Stellplätze), Lindenplatz (92 Stellplätze) und Steinstraße (52 Stellplätze) werden ganzjährig an den Werktagen Montag bis Freitag von 08:00 bis 18.00 Uhr und Samstags von 08:00 bis 13.00 Uhr finanziell bewirtschaftet.

 

b) Straßen

Die Berliner Straße (Ostseite zwischen Am Haag und Berliner Platz), Cottbuser Straße (beidseitig zwischen Berliner Platz und Bahnhofstraße) und die Lindenstraße/Amtstraße (zwischen Lindenplatz und Am Haag) werden finanziell nicht bewirtschaftet.

In diesen Straßen ist Kurzzeitparken (eine Stunde) mit Parkscheibe möglich.

 

c) Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beschaffung der Parkscheinautomaten zeitnah zu vollziehen.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

In der Stadtverordnetenversammlung Forst am 23.01.2009 wurde mit der Vorlage SVV/0040/2008 das Parkraumkonzept beschlossen. Zur Bewirtschaftung von Parkflächen wurde die Verwaltung beauftragt eine gesonderte Vorlage zu erstellen.

 

a) Entwicklung der Einnahmen aus Parkgebühren

 

Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung entwickelten sich bis 1998 positiv.

Die vorgesehene Bewirtschaftung nach der Fertigstellung des Ausbaus der Berliner Straße im Jahre 1999 erfolgte nicht, es wurden auch die Parkuhren und Automaten in der Cottbuser Straße zurück gebaut. Damit gingen die Einnahmen spürbar zurück.

Mit der veränderten Nutzung des Platzes an der Promenade erfolgte auch hier der Rückbau der Parkscheinautomaten und somit reduzierten sich die Einnahmen erneut drastisch.

Die konkrete Entwicklung der Einnahmen aus Parkgebühren (HHSt.: 68000 11000) ist in Anlage 1 ersichtlich.

 

 

b) Einnahmeplanung

 

 

Parkplatzgebühren müssen an Werktagen von Montag bis Freitag von 8:00 -18:00 Uhr entrichtet werden, an Samstagen von 08:00  – 13:00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Theoret. Annahme

Bewirtschaftete PP:

 

 

 

1 Std. parken = 0,50 €

 

1 Tag = 5,00 € (Mo.- Fr.)

1 Tag = 2,50 € (Sa.)

 

 

 

10 Std. parken = 5,00 €

5  Std.parken = 2,50 €

 

260 Tage = 1.300,00 €

  52 Tage =    130,00 €

X  211 PP* =

X  211 PP* =

274.300,00 €

27.430,00 €

 

 

 

 

301.730,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Voraussichtlich geschätzte Realität pro Jahr

 

 

 

 

 

 


wenn die 211 PP zu 10 % belegt werden:

 

10 % von 301.730,00 € =

30.173,00 €

 

 

*Hinweis :

Behinderte mit  einem Sonderparkausweis mit dem Vermerk aG oder Bl sind berechtigt gebührenfrei und unbegrenzt auf bewirtschafteten Parkflächen zu Parken. Insgesamt sind nur 2 diesbezügliche Stellplätze auf den zu bewirtschaftenden Parkplätzen ausgewiesen.

 

 

c) Finanzbedarf Beschaffung und Folgekosten (informatorisch mit Parkplatz Rosengarten):

 

Zur Bewirtschaftung der genannten Parkplätze einschließlich des Parkplatzes am Rosengarten sind fünf Parkscheinautomaten (PSA) erforderlich: Friedrichplatz 1 PSA, Lindenplatz 1 PSA, Steinstraße 1 PSA , Rosengarten 2 PSA.

Die vorhandenen PSA  wurden in den Jahren bis 1998 beschafft, sie sind technisch verschlissen und sollten durch Kauf ersetzt werden.

Nach Einholung von Informationsangeboten liegt der Finanzbedarf für den Kauf von fünf Parkscheinautomaten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Fundamente bei ca.

21.000,00 Euro (alternativ Finanzierung Laufzeit 5 Jahre = 24.300 EUR  bedeutet 4.860 EUR/Jahr)

 

Die Folgekosten wie Wartung, Versicherung, Ticketlieferung, ..... betragen unabhängig von der Anschaffungsfinanzierung bei 5 Automaten ca. 7.200 EUR/Jahr.

 

Die eigenen internen Kosten der Automatenentleerung werden bei 5 Automaten auf ca. 3.100 EUR/Jahr geschätzt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Entwicklung der Haushaltsstelle

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwicklung Einnahmen (9 KB)