Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0261/2009  

 
 
Betreff: Besetzung des Stiftungsbeirates der Stiftung Horno
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Peschke, Marina
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.11.2009 
9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2009 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit sofortiger Wirkung die Neubesetzung

des Stiftungsbeirates der Stiftung Horno, hier der drei Beisitzer mit:

 

Herrn Karl Rudolf Willnow, wohnhaft in Forst (Lausitz),

OT Horno, An der Dorfaue 26

 

Herrn Christian Schuster, wohnhaft in Forst (Lausitz),

OT Horno, Rosengasse 19

 

Herrn Jens Handreck, wohnhaft in Forst (Lausitz),

OT Horno, An der Dorfaue 4

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit der Umsiedlung des OT Horno erfolgte im Jahr 2002 die Bildung der unselbständigen

Stiftung Horno, deren Verwaltung treuhänderisch durch die Stadt Forst (Lausitz) erfolgt.

Die entsprechenden Beschlüsse erfolgten durch damals durch die SVV.

Entsprechend der Satzung der Stiftung Horno ist ein Beirat zu bilden.

                       Der Beirat besteht aus 5 Personen, dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und drei Beisitzern,

der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) und der Ortsvorsteher des OT Horno sind geborene”

Mitglieder.

 

Laut Satzung der Stiftung Horno erfolgte die bisherige Benennung der 3 Beisitzer durch die Stifter. Die drei Beisitzer sind bisher Herr Willnow, Herr Schuster und Herr Handreck. Entsprechend der Satzung der Stiftung Horno hat nach der Kommunalwahl die Neubesetzung der Beisitzer auf Vorschlag des Ortsbeirates zu erfolgen Wiederwahl ist zulässig.

 

Auf Vorschlag des Ortsbeirates Horno erfolgte mit Beschluss in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2009 für die personelle Wiederwahl der Beisitzer. (Auszug siehe Anlage).

 

Die Einverständniserklärung der drei Personen liegt vor.