Erläuterungen:
Die Vorlage dieses Berichtes ergibt sich aus den Verwaltungsvorschriften des § 98 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (vormals § 105 Abs. 3 GO).
Der Bericht soll u.a. der Information der Stadtverordneten über die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Kreditaufnahme und über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der kommunalen Beteiligungen dienen.