Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0351/2010  

 
 
Betreff: Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 1 A"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
20.05.2010 
17. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.06.2010 
14. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2010 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   
Anlagen:
160847-C
160900-C

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 1 A” einzuleiten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 1 A” ist wie folgt begrenzt:

 

Im Nordwesten: durch die Spremberger Straße (nordwestliche Straßenbegrenzung)

Im Südosten: durch die Schwerinstraße sowie die Straße Am Waldgürtel (nordwestliche Straßen­begrenzung)

Im Nordosten: durch die Straße Am Waldgürtel (nordöstliche Straßenbegrenzung)

Im Westen: durch die Kastanienstraße (westliche Straßenbegrenzung)

 

Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger gem. § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Mitwirkungsverbot haben.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Ahornweg 1, Flurstück 255/21, Flur 34, Gem. Forst, in Ergänzung zum bestehenden Fachmarkt (Dänisches Bettenlager) weitere Flächen für Einzel­handel sowie zusätzliche Pkw-Stellplätze in Anspruch zu nehmen.

 

Das geplante Vorhaben ist gegenwärtig bauplanungsrechtlich unzulässig, da die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 1 A” entgegenstehen, der an gleicher Stelle eine Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern vorsieht.

 

Die nunmehr geplante Nutzung erfordert somit eine Änderung des Bebauungsplans. Es müssen Bauflächen festgesetzt werden. Die geplante, ausschließliche Einzelhandelsnutzung erfordert weiterhin die Festsetzung eines Sondergebiets für Einzelhandel.

 

Zur Absicherung der Kosten für das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 1 A, und des Ausgleichs der vorhabenbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft ist mit dem Projektentwickler ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 160847-C (66 KB)    
Anlage 2 2 160900-C (2481 KB)