Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0355/2010  

 
 
Betreff: Änderung der Schulbezeichnung der Oberschule Forst durch Namensgebung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bohla, Isolde
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
31.05.2010 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.06.2010 
14. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2010 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wird die Bezeichnung der Oberschule Forst, Bahnhofstraße 31 in 03149 Forst (Lausitz) durch Namensgebung geändert in:

 

Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz)

- Berufsorientierende Oberschule -

 

Der Beschluss Nr. SVV/0430/2005 vom 13.06.2005 tritt außer Kraft.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Das Brandenburgische Schulgesetz (BbgSchulG) eröffnet den Schulkonferenzen die Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Schulträger über eine Namensgebung ihrer Schule zu entscheiden

(§ 91 Abs. 1, Punkt 3 BbgSchulG).

 

Die Schulkonferenz der Oberschule Forst hat diese Möglichkeit genutzt. Nach umfangreicher Diskussion unter den Schülern, den Elternvertretern und den Lehrkräften wurde auf der Schulkonferenz am 15. März 2010 die Schulbezeichnung durch Namensgebung in

 

Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz)

Berufsorientierende Oberschule

 

geändert.

 

In der Schulbezeichnung sollen erfolgreiche handwerkliche Leistungen genau so wie die Bedeutung von Medien für die Bildung zum Ausdruck kommen. Dies wiederum steht im Einklang mit der berufsorientierenden Profilierung der Schule.

 

Zum Wirksamwerden dieser neuen Schulbezeichnung ist das Einvernehmen des Schulträgers, der Stadt Forst (Lausitz), erforderlich.

 

Mit diesem Beschluss wird das Einvernehmen hergestellt.