Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0391/2010  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlegung i.S.d. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "An der Richard-Wagner-Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
02.09.2010 
19. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2010 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2010 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
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Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung i.S.d. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung “An der Richard-Wagner-Straße” mit Begründung und Grünordnungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Das Plangebiet ist begrenzt:

 

Im Norden:              von dem Gelände der Neißeverkehr GmbH

Im Osten:               vom Neißedamm

Im Süden:               vom Grundstück Richard-Wagner-Straße 9

Im Westen:               von der Richard-Wagner-Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Bereits 1996 wurde ein Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung B-Plan “An der Richard-Wagner-Straße” durchgeführt und zum Abschluss gebracht. Aus formaljuristischen Gründen ist dieser Plan jedoch unwirksam.

 

Nunmehr wird ein Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleu­nigten Verfahren gelten gem. § 13 a Abs. 2 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfah­rens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Eine Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und eine früh­zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde trotz fehlendem rechtlichen Erfordernisses durchgeführt. Nunmehr soll die Offenlegung des B-Planes auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Es kann gem. § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

 

Die ursprüngliche Planung wird hinsichtlich der Verkehrsführung, der Lage der Baufelder und des übrigen Festsetzungsinhaltes der Altplanung komplett überarbeitet. Entwickelt werden soll ein allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO, mit II- bis III-geschossiger Bebauung in exponierter Lage am Neißedamm.

 

Die Planung entspricht dem Entwicklungsgebiet des § 8 Abs. 2 BauGB.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 lageplan_r_w_str (76 KB)