Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0392/2010  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuschüssen an eingetragene gemeinnützige Sportvereine in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Porczio, Simone
Federführend:Fachbereich Tourismus, Marketing und Kultur Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Entscheidung
30.08.2010 
11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 80 %
Anlage 2 20 %

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales stimmt der in der Anlage aufgeführten Verteilung der Zuschüsse an eingetragene gemeinnützige Sportvereine gemäß Richtlinie vom 6. Juli 1999 zu.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Für die Förderung des Kinder- und Jugendsports werden im Verwaltungshaushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant.

 

Das Antrags-, Vergabe und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) vom 6. Juli 1999 geregelt. Danach erhalten gemäß Punkt 3.1 80 % der im Haushalt eingestellten Mittel Sportvereine für Mitglieder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres und gemäß Punkt 3.2 20 % für sportliche Höhepunkte, Jubiläen, Geräte und Sportmaterialien.

 

19 Sportvereine, in denen 839 Kinder und Jugendliche Mitglied sind, haben einen Antrag nach Punkt 3.1 gestellt. Davon haben gleichzeitig 15 auch einen Antrag auf Förderung nach Punkt 3.2 gestellt. Die nach Punkt 3.2 beantragten Mittel überschreiten – wie aus der Anlage 2 ersichtlich - bei Weitem das Budget.

 

2010 stehen insgesamt 30.700,00 Euro zur Verfügung.

 

80 % (Pkt. 3.1) entsprechen einem Betrag von 24.560,00 Euro. Dieser Betrag wurde durch 839 (Anzahl der anspruchsberechtigten Personen) dividiert. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 29,27 Euro/Person, den die antragstellenden Sportvereine entsprechend ihrer Mitgliederzahl von Kindern und Jugendlichen erhalten. (Anlage 1) Den Restbetrag in Höhe von 2,47 Euro soll der Verein mit der niedrigsten Zahl der Anspruchsberechtigten, der Forster Schützenverein e. V., erhalten.

 

20 % (Pkt. 3.2) entsprechen einem Betrag von 6.140,00 Euro. Beantragt wurden 26.748,00 Euro. Deshalb wurde der Zuwendungsbetrag prozentual – wie in den vorherigen Jahren - aufgeteilt. (Anlage 2)

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass Antragsteller

 

bei einem Betrag bis 1.000,00 Euro              40 %

von 1.001,00 bis 3.000,00 Euro              30 %

von 3.001,00 bis 5.000,00 Euro              15 %

 

als Zuschuss erhalten.

 

Dabei entsteht ein Restbetrag in Höhe von 6,55 Euro. Diesen soll der Verein mit der niedrigsten Fördersumme, die Taekwondo Kampfsportschule Forst (Lausitz) e. V., erhalten.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

55000.71800

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm. über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

30.700,00

EUR

30.700,00

EUR

0

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

0

EUR

Stellungnahme Kämmerei überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 80 % (47 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 20 % (51 KB)