Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0404/2010  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "1. Änderung Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.1"
1. Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
04.11.2010 
21. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.11.2010 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2010 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abw_1.änder_tg3.1
anlage_2
lageplan tg 3.1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “1. Änderung Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.1”.

 

Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen:

Von der westlichen Grenze der Döberner Straße

 

Im Südosten und Osten:

Von der westlichen Grenze der Bundesstraße B 112

 

Im Norden:

Durch die nördliche Grenze der Flurstücke 85/2, 296 und 297, Flur 37, Gemarkung Forst

 

Im Nordosten:

Durch die nordöstliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 297, 298 und 299, Flur 37, Gemarkung Forst

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Innerhalb des Gebietes des Altbebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.1, wurde eine größere Sondergebietsfläche ausgewiesen mit der Zielrichtung zur Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes. Ein Bedarf war in den vergangenen Jahren nicht mehr vorhanden.

 

Die Fläche, welche nunmehr als Gewerbegebiet deklariert werden soll, ist in südlicher als auch in nördlicher Richtung von Gewerbegebietsflächen umgeben. Durch diese Umwidmung ist eine wesentlich höhere Chance auf Vermarktung gegeben.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1

Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 2

Satzungsbeschluss

Lageplan

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abw_1.änder_tg3.1 (196 KB)    
Anlage 2 2 anlage_2 (46 KB)    
Anlage 3 3 lageplan tg 3.1 (101 KB)