Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0428/2010  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes zum 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes "Lindenstraße"
hier: Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
14.10.2010 
20. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.11.2010 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2010 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan zur 1. Änderung des B-Planes

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Lindenstraße” in der Fassung der 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:

 

Im Westen:              durch die Promenade

Im Norden:              durch die Gerberstraße

Im Osten:              durch die Lindenstraße bzw. die Verkehrsfläche Am Markt

Im Süden:              durch die Cottbuser Straße

 

Der Änderungsbereich ist wie folgt begrenzt:

 

Im Westen:              durch die Thumstraße

Im Norden:              durch die Beethovenstraße

Im Osten:              durch die Verkehrsfläche Am Markt

Im Süden:              durch die Cottbuser Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 16.02.1996 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan “Lindenstraße” gefasst. Die Satzung wurde sodann von der höheren Verwaltungsbehörde rechtsaufsichtlich geprüft. Mit Schreiben vom 22.02.1996, unterzeichnet i.V. Felstow, Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen, wurde die Satzung genehmigt.

 

Infolge  einer nicht wirksamen Hauptsatzung wurde die bereits erfolgte Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) vom 14.07.2006 wiederholt.

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2008 erfolgte der Beschluss zur Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum B-Plan “Lindenstraße”.

 

Nunmehr soll im Rahmen eines 1. Änderungsverfahrens in einem der vier Quartiere mit dringendem Handlungsbedarf (Korrektur von Bauflächen, Festsetzung einer öffentlich-recht­lich gewidmeten Verkehrsfläche Parkplatz, Anpassung von Geschossigkeiten, Änderung von textlichen Festsetzungen) ein Änderungsverfahren durchgeführt werden.

 

Da es sich bei der Änderung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird ein Be­bauungsplan der Innenentwicklung i.S.d. § 13 BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Ver­fahren gelten gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB die verfahrensverkürzenden Vorschriften des § 13 Abs. 2 BauGB. Demnach kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen­fassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

 

Nunmehr soll eine Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB angeschrieben.


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan zur 1. Änderung des B-Planes (107 KB)