Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0458/2010  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)


Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Peschke, Marina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
08.11.2010 
17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.11.2010 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2010 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
3. Änderungssatzung
Gebührenkalkulation
Kalkulation der Entsorgungsgebühr für Deponiesickerwasser
Kalkulation des Zuschlages für eine Notentsorgung
Synopse

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 3. Änderungssatzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend der Anlage 1.

 

Die Gebührenkalkulationen entsprechend den Anlagen 2, 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß Brandenburgischem Wassergesetz obliegt den Gemeinden die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Sammelgruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes.

 

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurde die Transportleistung zum Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen im Jahr 2008 öffentlich ausgeschrieben und für die Jahre 2009 und 2010 an die der Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH vergeben. Der derzeitige Vertrag mit der Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH läuft zum 31.12.2010 aus. Die Leistung ist daher ab dem 01.01.2011 neu zu vergeben und wurde dementsprechend erneut öffentlich ausgeschrieben. Die bisherigen Transportpreise konnten im Ergebnis der erneuten Ausschreibung nicht bestätigt werden. Die künftigen Transportkosten können somit mit den derzeitigen Entsorgungsgebühren nicht gedeckt werden, so dass eine Anpassung der Entsorgungsgebühren erforderlich ist.

 

Für die notwendige Gebührenanpassung erfolgte eine Gebührenkalkulation. Grundlage der Kalkulation bildete die Gebührenkalkulation gemäß Beschlussvorlage SVV / 0019 / 2008. Bei der Gebührenanpassung wurden jedoch nur die neuen Transportkosten berücksichtigt und somit nur der Punkt 4 der Kalkulation überarbeitet.

 

Die 3. Änderungssatzung der Fäkaliensatzung ist in der Anlage 1 dargestellt. Die entsprechende Kalkulation der Entsorgungsgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung ist in der Anlage 2, die Kalkulation für die Sickerwasserentsorgung in der Anlage 3 und die Kalkulation des Zuschlages für eine Notentsorgung in der Anlage 4 enthalten. 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – 3. Änderungssatzung

Anlage 2 – Gebührenkalkulation

Anlage 3 – Kalkulation der Entsorgungsgebühr für Deponiesickerwasser

Anlage 4 – Kalkulation des Zuschlages für eine Notentsorgung

Anlage 5 – Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderungssatzung (12 KB)    
Anlage 2 2 Gebührenkalkulation (13 KB)    
Anlage 3 3 Kalkulation der Entsorgungsgebühr für Deponiesickerwasser (5 KB)    
Anlage 4 4 Kalkulation des Zuschlages für eine Notentsorgung (4 KB)    
Anlage 5 5 Synopse (11 KB)