Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0461/2010  

 
 
Betreff: Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
04.11.2010 
21. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.11.2010 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2010 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abw_skurumer_str
abw_skurumer_str_bürger
satzungsbeschluss nahversorgungsstandort
Lageplan neu

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 sowie von Bürgern und juristischen Personen entsprechend Anlage 1.1.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße”.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

  1. Im Westen:              durch die westliche Grenze des Flurstückes 176, Flur 27, Gemarkung Forst
  2. Im Norden:              durch die nördliche Grenze der Flurstücke 176, 135, 132 und 131, Flur 27,
                  Gemarkung Forst
  3. Im Osten:              durch die östliche Grenze des Flurstückes 131, Flur 27, Gemarkung Forst
  4. Im Süden:              durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Skurumer Straße

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am Standort Skurumer Straße soll auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungs­planes gemäß § 12 BauGB der Neubau eines Nahversorgungszentrums verwirklicht werden. Die Entwicklung des geplanten Nahversorgungsstandortes führt zur Verlagerung von nahversorgungsrelevanten Einrichtungen im Umfeld an den neuen Standort, an dem diese konzentriert und kundenfreundlich angeboten werden können.

 

Im Rahmen der Erstellung des Entwurfes wurde aufgrund eines Hinweises des Landesum­weltamtes und im Interesse der Anwohner eine Schallimmissionsprognose erstellt.

 

Das Konzept zur Ansiedlung ist nahversorgungsorientiert. Festgesetzt wurde hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ein Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Handel. Entsprechend Branchen- und Standortkonzept des Einzel­handels für die Stadt Forst (Lausitz) ist für das geplante Vorhaben die Ausweisung von nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf der Planzeichnung festgesetzt worden. Für die Ansiedlung des TEDI-Marktes wurde ein Gutachten erstellt, aus dem hervorgeht, dass bei Festsetzung bestimmter Warengruppen diese aufgrund ihrer Kaufkraftvolumina als nicht innenstadtschädlich anzusehen sind.

 

Bislang durchgeführte maßgebliche Verfahrensschritte:

 

a)      Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 16.02.2010

b)      Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und landes­planerische Zielabfrage gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schriftsatz vom 02.03.2010

c)      Öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 26.07.2010 bis einschließlich 30.08.2010 (Beschluss zur öffentlichen Auslegung in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010)

d)      Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB im Juli 2007

e)      Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) zum Durchführungsvertrag am 24.09.2010, Wirksamkeit mit Unterschrift aller Vertrags­parteien am 11.10.2010

 

Die Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und juristischen Personen wurden im Rahmen der Abwägungen (Anlagen 1.0 und 1.1) rechtlich geprüft und entsprechend gewürdigt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1.0              Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen

              Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1              Abwägung zu den Bürgern und juristischen Pesonen

Anlage 2              Satzungsbeschluss

Anlage 3              Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abw_skurumer_str (223 KB)    
Anlage 2 2 abw_skurumer_str_bürger (308 KB)    
Anlage 3 3 satzungsbeschluss nahversorgungsstandort (32 KB)    
Anlage 4 4 Lageplan neu (86 KB)