Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Am Standort Skurumer Straße soll auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB der Neubau eines Nahversorgungszentrums verwirklicht werden. Die Entwicklung des geplanten Nahversorgungsstandortes führt zur Verlagerung von nahversorgungsrelevanten Einrichtungen im Umfeld an den neuen Standort, an dem diese konzentriert und kundenfreundlich angeboten werden können.
Im Rahmen der Erstellung des Entwurfes wurde aufgrund eines Hinweises des Landesumweltamtes und im Interesse der Anwohner eine Schallimmissionsprognose erstellt.
Das Konzept zur Ansiedlung ist nahversorgungsorientiert. Festgesetzt wurde hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ein Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Handel. Entsprechend Branchen- und Standortkonzept des Einzelhandels für die Stadt Forst (Lausitz) ist für das geplante Vorhaben die Ausweisung von nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf der Planzeichnung festgesetzt worden. Für die Ansiedlung des TEDI-Marktes wurde ein Gutachten erstellt, aus dem hervorgeht, dass bei Festsetzung bestimmter Warengruppen diese aufgrund ihrer Kaufkraftvolumina als nicht innenstadtschädlich anzusehen sind.
Bislang durchgeführte maßgebliche Verfahrensschritte:
a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 16.02.2010 b) Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und landesplanerische Zielabfrage gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schriftsatz vom 02.03.2010 c) Öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 26.07.2010 bis einschließlich 30.08.2010 (Beschluss zur öffentlichen Auslegung in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010) d) Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB im Juli 2007 e) Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) zum Durchführungsvertrag am 24.09.2010, Wirksamkeit mit Unterschrift aller Vertragsparteien am 11.10.2010
Die Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und juristischen Personen wurden im Rahmen der Abwägungen (Anlagen 1.0 und 1.1) rechtlich geprüft und entsprechend gewürdigt. Anlagen:
Anlage 1.0 Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 1.1 Abwägung zu den Bürgern und juristischen Pesonen Anlage 2 Satzungsbeschluss Anlage 3 Lageplan
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