Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0474/2010  

 
 
Betreff: Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) und Beschluss zur Auflösung der Grundschule Noßdorf und der Grundschule Keune
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
05.01.2011 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
10.01.2011 
18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.01.2011 
18. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2011 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Die in der Anlage beigefügte Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) wird bestätigt.

2.      Die Grundschule Noßdorf, Pestalozzistraße 4 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2011/2012 und wird zum Ende des Schuljahres 2013/2014 aufgelöst.

3.      Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.

 

 

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Mit der vorliegenden Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) nutzt die Stadt Forst (Lausitz) die Möglichkeit nach § 102 (4), Satz 3, Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), einen Schulentwicklungsplan für die Schulen in städtischer Trägerschaft aufzustellen.

Das nach § 102 (4), Satz 4 BbgSchulG geforderte Benehmen mit dem Landkreis Spree-Neiße wurde hergestellt.

Der Kreisschulbeirat wurde entsprechend § 137 (3), Punkte 1. und 2. BbgSchulG angehört.

Alle Schulkonferenzen wurden auf der Grundlage § 91 (3), Punkt 2. BbgSchulG ebenfalls zum Schulentwicklungskonzept angehört.

Die Schulkonferenzen der Grundschule Noßdorf und der Grundschule Keune wurden zur Auflösung der Schule zusätzlich nach § 91 (3), Punkt 1. BbgSchulG angehört.

Die Aufteilung der, nach Auflösung der Grundschulen, für das folgende Schuljahr fünften und sechsten Schulklassen wird auf die verbleibenden Schulstandorte vorgenommen.

 

Die Schulentwicklungskonzeption wurde ausführlich im Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales erläutert und beraten. Alle Schulen in städtischer Trägerschaft konnten sich vorstellen. Zusätzlich wurden den Schulkonferenzen der Grundschulen Noßdorf und Keune weitergehend die Inhalte der Schulentwicklunskonzeption erläutert und auf Fragen geantwortet.

Im Mittelpunkt standen verwaltungsseitig die stark zurückgehende Anzahl an künftig zu beschulenden Grundschülerinnen und Grundschülern.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses ist erforderlich, um ein geordnetes Reagieren auf diesen Schülerrückgang zu ermöglichen, und schlussendlich an den verbleibenden Grundschulen durch weiteren Ausbau der Rahmenbedingungen für die Lernprozesse im Grundschulbereich die Bildungsmöglichkeiten in der Stadt Forst (Lausitz) zukunftsfähig weiter zu erhöhen.

Zum Reagieren auf heute noch nicht erkennbare Veränderungsprozesse zum bisherigen Planungsstand wird die Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) im Jahr 2015 fortgeschrieben.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz)