Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Kassenkreditrahmen der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 29,5 Mio EUR.
Erläuterungen:
Die bisher für Gemeinden mit kameraler Haushaltsführung noch gültigen §§ 74 bis 92, 94,95 und 111 bis 122 der Gemeindeordnung traten am 31.12.2010 außer Kraft. Ab 0101.2011 gelten somit in der Stadt Forst (Lausitz) mit Einführung der doppischen Haushaltsführung auch die die Haushaltsführung regelnden §§ der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dazu gehört der § 76 über die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Hier heißt es im Absatz 2: “Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Beschluss über die Höhe des Kassenkredites ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.” Die Höhe des Kassenkreditrahmens ist damit nicht mehr zwingend Inhalt der Haushaltssatzung und unterliegt nicht der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Begründung für die Höhe des Kassenkreditrahmens: Der Kassenkreditrahmen für das Haushaltsjahr 2010 belief sich auf 27 Mio EUR. Er wurde zum Jahresende 2010 mit rund 26,5 Mio EUR in Anspruch genommen. Davon sind z.Zt. 25 Mio EUR als Festkredit aufgenommen. Nach aktuellem Planungsstand wird aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 1.314 TEUR und aus Finanzierungstätigkeit mit 433 TEUR Defizit gerechnet. Für die zurzeit laufenden bzw. in diesem Jahr abzuschließenden Förderverträgen zu dem Interreg IVA-Programm sind die Abrechnungsmodalitäten erheblich komplizierter und es ist mit längerer Vorfinanzierung durch die Stadt Forst zu rechnen. Deshalb wird der Kassenkreditrahmen für 2011 auf 29,5 Mio EUR erhöht. Die Inanspruchnahme erfolgt jeweils nach Notwendigkeit.
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