Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht 2009 zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Vorlage dieses Berichtes ergibt sich aus den Verwaltungsvorschriften des § 98 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (vormals § 105 Abs. 3 GO). Der Bericht soll u.a. der Information der Stadtverordneten über die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Kreditaufnahme und die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der kommunalen Beteiligungen dienen. Anlagen:
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