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Betreff: |
Städtebaulicher Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 612710 "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße" 1. Erteilung einer Ermächtigungsgrundlage zur Kündung des bisherigen Städtebaulichen Vertrages (Durchführungsvertrages) aufgrund Nichterfüllung des Durchführungsvertrages 2. Erteilung einer neuen Ermächtigungsgrundlage zum Abschluss eines neuen Städtebaulichen Vertrages (Durchführungsvertrag) aufgrund eines Investorenwechsels |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verfasser: | Herr Olheide |
Federführend: | Fachbereich Stadtentwicklung |
Bearbeiter/-in: | Handreck, Petra |
Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den hauptamtlichen Bürgermeister und den allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters sowie den Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen, den Städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) vom 11.10.2010 zu kündigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den hauptamtlichen Bürgermeister und den allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters, den in der Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 612710 “Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße” zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Firma RCD, Real City Development, Gesellschaft für Handel und Stadtentwicklung mbH, Marktplatz 9, 56154 Boppard abzuschließen.
Die Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag sind Bestandteil des Beschlusses. Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Erläuterungen: Am Standort Skurumer Straße soll auf der Grundlage eines vorhaben bezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB der Neubau eines Nahversorgungszentrums verwirklicht werden. Die Gemeinde kann durch einen vorhaben bezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Planes zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag). Zwischen der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH und dem ursprünglichen Investor ist trotz mehrmaliger Fristverstreichung kein wirksamer Grundstücksvertrag zustande gekommen. Dieser Vertrag ist die Grundlage für den Durchführungsvertrag. Aus diesem Grunde wurden Gespräche mit einem neuen Investor aufgenommen, welcher die Baumaßnahmen auf der Grundlage des vorhaben bezogenen Bebauungsplanes zeitnah verwirk-lichen möchte. Grundlage für die Vorgehensweise bildet die Kündigung des alten Durchführungsvertrages und der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages mit dem neuen Investor. Der neue Investor muss das Eigentum an den Grundstücken im Plangebiet erlangen und sich eine neue Baugenehmigung ausstellen lassen (Bedingung: wirksamer Durchführungsvertrag). Neuer Investor ist die Firma RCD, Real City Development, Gesellschaft für Handel und Stadtentwicklung mbH, Marktplatz 9, 56154 Boppard. Die Einbeziehung des Ausschusses für Bau und Planung sowie des Haupt- und Wirtschaftsausschusses war unter der Zielstellung der Einbringung eines rechtssicheren und abgestimmten Durchführungsvertrages sowie der Regelung der Eigentumsverhältnisse und des engen Zeitrahmens nicht möglich. Bestandteil des neuen Durchführungsvertrages sind neben dem Vertragstext - Vorhaben bezogener Bebauungsplan + integrierter Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Juni 2010 mit leichten Modifizierungen im September 2010 - Begründung in der Fassung vom Juni 2010 mit leichten Modifizierungen im September 2010 - Gründordnungsplan in der Fassung vom Juni 2010 mit leichten Modifizierungen im September 2010 - Schallimmissionsprognose zum Vorhaben - Gutachten der GMA über die Verträglichkeit der Ansiedlung eines TEDI-Marktes - Grundstücksoptionsvertrag Folgende Änderungen wurden gegenüber dem Altvertrag vorgenommen: Alter Durchführungsvertrag | Neuer Durchführungsvertrag | Durchführungsvertrag zwischen ... und der Firma BM & Forst Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die BM & Forst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Mühlgasse 1, 98631 Haina vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Heinz Böttcher Im Folgenden “Vorhabenträger” genannt | Durchführungsvertrag zwischen der Firma RCD Real City Development, Gesellschaft für Handel und Stadtentwicklung mbH, Marktplatz 9, 56154 Boppard vertreten durch Herrn Sturm im Folgenden “Vorhabenträger” genannt | § 2 Rechtsstellung der Vorhabenträger im Vertragsgebiet 1. Der Vorhabenträger wird Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 27, Flurstücke 176, 133, 135. Es besteht ein Vorvertrag zwischen der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH (Verkäufer, Anbietender), der Firma BM & Forst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und der Firma BM Forst Beteiligungs UG, diese wiederum handelnd als einzelvertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin für die Firma BM & Forst UG (Käufer und Angebotsempfänger). Der Kaufvertrag wird vollzogen nach Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung. | § 2 Rechtsstellung des Vorhabenträgers im Vertragsgebiet 1. Der Vorhabenträger wird Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Forst, Flur 27, Flurstücke 176, 132, 133 und 135.
Grundlage der Verfügungsgewalt über die Grundstücke bildet eine noch abzuschließende notarielle Urkunde.
® Prüfung und Unterzeichnung des Optionsvertrages für den Kauf der Grundstücke/ Flurstücke 132, 133, 135 und 176 seitens der Fa. RCD Real City Development, Gesellschaft für Handel und Stadtentwicklung GmbH bis 17.03.2011
® Gegenzeichnung des Optionsvertrages und notarielle Beglaubigung seitens der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH bis 23.03.2011 | 2. Zum Nachweis der Berechtigungen werden die Notarbescheinigungen nebst Grundbuchauszug dienen. Soweit der Vorhabenträger nicht Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der in Frage kommenden Grundstücke ist, hat der Vorhabenträger durch schriftliche Nachweise zu belegen, dass er die Verfügungsbefugnis über die Grundstücke vor dem Beschluss über die Satzung erlangen wird. | 2. Zum Nachweis der Berechtigungen werden die Notarbescheinigungen nebst Grundbuchauszug dienen. Soweit der Vorhabenträger nicht Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der in Frage kommenden Grundstücke ist, hat der Vorhabenträger durch schriftliche Nachweise zu belegen, dass er die Verfügungsbefugnis erlangen wird. | Das Fachmarktzentrum nebst Stellplätzen soll auf den Flurstücken 133, 135 und 176, Flur 27, Gemarkung Forst, errichtet werden. Auf den Flurstücken 131 und 132 (Eigentümer Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH) sollen lediglich kleinere Pflanzmaßnahmen durchgeführt werden. Diese beiden Grundstücke verbleiben im Eigentum der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH. Die bestehende Bebauung (Parkplatz, Wegeführung) wird nicht angetastet. | Das Fachmarktzentrum nebst Stellplätzen soll auf den Flurstücken 133, 135 und 176, Flur 27, Gemarkung Forst, errichtet werden. Auf den Flurstücken 131 und 132 (Eigentümer Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH) sollen lediglich kleinere Pflanzmaßnahmen durchgeführt werden. Lediglich das Flurstück 131, Flur 27, Gemarkung Forst, soll im Eigentum der Forster Wohnungsbaugesellschaft bleiben. Die bestehende Bebauung (Parkplatz, Wegeführung) wird nicht angetastet. | Die Flurstücke 176, 133, 135, Flur 27, Gemarkung Forst werden vereinigt. | Die Flurstücke 176, 132, 133, 135, Flur 27, Gemarkung Forst werden vereinigt. | § 3 Bestandteile des Vertrages ... - Schallschutzgutachten vom 17.06.2010 - Gutachen der GMA über die Verträglichkeit der Ansiedlung eines TEDI-Marktes im Nahversorgungszentrum vom 15.06.2010 - Notariatsurkunde des Notars Kai Hjalmar Rother, UR-Nr. 490 für 2010, Vorvertrag zwischen der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Firma BM & Forst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | § 3 Bestandteile des Vertrages ... - Schallimmissionsprognose zum Vorhaben - Gutachen der GMA über die Verträglichkeit der Ansiedlung eines TEDI-Marktes Grundlage der Verfügungsgewalt über die Grundstücke bildet eine noch abzuschließende notarielle Urkunde. - Abschluss eines Optionsvertrages | Unterschriften der Vertragsparteien Haina, den ... ................................................................... BM & Forst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Unterschriften der Vertragsparteien Boppard, den ... ............................................................... RCD Real City Development Gesellschaft für Handel und Stadtentwicklung mbH, Marktplatz 9, 56154 Boppard |
Anlagen:
Anlagen: Durchführungsvertrag
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