Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0513/2011  

 
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 612710 "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"
1. Erteilung einer Ermächtigungsgrundlage zur Kündung des bisherigen Städtebaulichen Vertrages (Durchführungsvertrages) aufgrund Nichterfüllung des Durchführungsvertrages
2. Erteilung einer neuen Ermächtigungsgrundlage zum Abschluss eines neuen Städtebaulichen Vertrages (Durchführungsvertrag) aufgrund eines Investorenwechsels
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2011 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgezogen   
Anlagen:
durchführungsvertrag skurumer straße

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den haupt­amtlichen Bürgermeister und den allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters sowie den Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen, den Städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) vom 11.10.2010 zu kündigen.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den haupt­amtlichen Bürgermeister und den allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters, den in der Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag (Durchfüh­rungsvertrag) zum vorhaben be­zogenen Bebauungsplan Nr. 612710 “Nahversorgungs­standort an der Skurumer Straße” zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Firma RCD, Real City Development, Gesellschaft für Handel und Stadtentwicklung mbH, Marktplatz 9, 56154 Boppard abzuschließen.

Die Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am Standort Skurumer Straße soll auf der Grundlage eines vorhaben bezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB der Neubau eines Nahversorgungszentrums verwirklicht werden.

 

Die Gemeinde kann durch einen vorhaben bezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Planes zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vor­haben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung inner­halb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsver­trag).

 

Zwischen der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH und dem ursprünglichen Investor ist trotz mehrmaliger Fristverstreichung kein wirksamer Grundstücksvertrag zustande gekommen. Dieser Vertrag ist die Grundlage für den Durchführungsvertrag. Aus diesem Grunde wurden Gespräche mit einem neuen Investor aufgenommen, welcher die Baumaß­nahmen auf der Grundlage des vorhaben bezogenen Bebauungsplanes zeitnah verwirk-lichen möchte.

 

Grundlage für die Vorgehensweise bildet die Kündigung des alten Durchführungsvertrages und der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages mit dem neuen Investor. Der neue Investor muss das Eigentum an den Grundstücken im Plangebiet erlangen und sich eine neue Baugenehmigung ausstellen lassen (Bedingung: wirksamer Durchführungsvertrag).

 

Neuer Investor ist die Firma RCD, Real City Development, Gesellschaft für Handel und Stadtentwicklung mbH, Marktplatz 9, 56154 Boppard.

 

Die Einbeziehung des Ausschusses für Bau und Planung sowie des Haupt- und Wirtschafts­ausschusses war unter der Zielstellung der Einbringung eines rechtssicheren und abgestimm­ten Durchführungsvertrages sowie der Regelung der Eigentumsverhältnisse und des engen Zeitrahmens nicht möglich.

 

Bestandteil des neuen Durchführungsvertrages sind neben dem Vertragstext

 

-           Vorhaben bezogener Bebauungsplan + integrierter Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Juni 2010 mit leichten Modifizierungen im September 2010

-           Begründung in der Fassung vom Juni 2010 mit leichten Modifizierungen im September 2010

-           Gründordnungsplan in der Fassung vom Juni 2010 mit leichten Modifizierungen im September 2010

-           Schallimmissionsprognose zum Vorhaben

-           Gutachten der GMA über die Verträglichkeit der Ansiedlung eines TEDI-Marktes

-           Grundstücksoptionsvertrag

 

Folgende Änderungen wurden gegenüber dem Altvertrag vorgenommen:

 

Alter Durchführungsvertrag

Neuer Durchführungsvertrag

 

Durchführungsvertrag zwischen ... und der Firma BM & Forst Beteiligungs UG (haftungs­beschränkt), vertreten durch die BM & Forst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Mühlgasse 1, 98631 Haina

 

vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Heinz Böttcher

 

Im Folgenden “Vorhabenträger” genannt

Durchführungsvertrag zwischen der Firma RCD Real City Development, Gesellschaft für Handel und Stadtentwicklung mbH, Markt­platz 9, 56154 Boppard

 

 

vertreten durch Herrn Sturm

 

 

im Folgenden “Vorhabenträger” genannt

 

§ 2 Rechtsstellung der Vorhabenträger im Vertragsgebiet

 

1.      Der Vorhabenträger wird Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 27, Flurstücke 176, 133, 135. Es besteht ein Vorvertrag zwischen der Forster Wohnungs­baugesellschaft mbH (Verkäufer, Anbieten­der), der Firma BM & Forst UG (haftungsbe­schränkt) & Co. KG und der Firma BM Forst Beteiligungs UG, diese wiederum handelnd als einzelver­tre­tungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin für die Firma BM & Forst UG (Käufer und Angebotsempfänger).
Der Kaufvertrag wird  vollzogen nach Vor­liegen einer gültigen Baugenehmigung.

 

 

 

 

 

 

 

§ 2 Rechtsstellung des Vorhabenträgers im Vertragsgebiet

 

1.      Der Vorhabenträger wird Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Forst, Flur 27, Flurstücke 176, 132, 133 und 135.

Grundlage der Verfügungsgewalt über die Grundstücke bildet eine noch abzu­schließen­de notarielle Urkunde.

® Prüfung und Unterzeichnung des Options­vertrages für den Kauf der Grundstücke/ Flur­stücke 132, 133, 135 und 176 seitens der Fa. RCD Real City Development, Gesellschaft für Handel und Stadtentwicklung GmbH bis 17.03.2011

® Gegenzeichnung des Optionsvertrages und notarielle Beglaubigung seitens der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH bis 23.03.2011

 

2.      Zum Nachweis der Berechtigungen werden die Notarbescheinigungen nebst Grundbuch­auszug dienen. Soweit der Vorhabenträger nicht Eigentümer oder sonst dinglich Berech­tigter der in Frage kommenden Grundstücke ist, hat der Vorhabenträger durch schrift­liche Nachweise zu belegen, dass er die Verfü­gungsbefugnis über die Grundstücke vor dem Beschluss über die Satzung erlangen wird.

 

2.      Zum Nachweis der Berechtigungen werden die Notarbescheinigungen nebst Grundbuch­auszug dienen. Soweit der Vorhabenträger nicht Eigentümer oder sonst dinglich Berech­tigter der in Frage kommenden Grundstücke ist, hat der Vorhabenträger durch schriftliche Nachweise zu belegen, dass er die Verfü­gungsbefugnis erlangen wird.

 

 

Das Fachmarktzentrum nebst Stellplätzen soll auf den Flurstücken 133, 135 und 176, Flur 27, Gemarkung Forst, errichtet werden. Auf den Flurstücken 131 und 132 (Eigen­tümer Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH) sollen lediglich kleinere Pflanzmaß­nahmen durchgeführt werden. Diese beiden Grundstücke verbleiben im Eigentum der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH. Die bestehende Bebauung (Parkplatz, Wege­führung) wird nicht angetastet.

 

Das Fachmarktzentrum nebst Stellplätzen soll auf den Flurstücken 133, 135 und 176, Flur 27, Gemarkung Forst, errichtet werden. Auf den Flurstücken 131 und 132 (Eigen­tümer Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH) sollen lediglich kleinere Pflanzmaß­nahmen durchgeführt werden. Lediglich das Flurstück 131, Flur 27, Gemarkung Forst, soll im Eigentum der Forster Wohnungsbauge­sell­schaft bleiben. Die bestehende Bebauung (Parkplatz, Wege­führung) wird nicht angetastet.

 

Die Flurstücke 176, 133, 135, Flur 27, Gemarkung Forst werden vereinigt.

 

Die Flurstücke 176, 132, 133, 135, Flur 27, Gemarkung Forst werden vereinigt.

§ 3 Bestandteile des Vertrages

 

...

 

-           Schallschutzgutachten vom 17.06.2010

-           Gutachen der GMA über die Verträglichkeit der Ansiedlung eines TEDI-Marktes im Nah­versorgungszentrum vom 15.06.2010

-           Notariatsurkunde des Notars Kai Hjalmar Rother, UR-Nr. 490 für 2010, Vorvertrag zwischen der Forster Wohnungsbaugesell­schaft mbH und der Firma BM & Forst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

§ 3 Bestandteile des Vertrages

 

...

 

-           Schallimmissionsprognose zum Vorhaben

-           Gutachen der GMA über die Verträglichkeit der Ansiedlung eines TEDI-Marktes

 

Grundlage der Verfügungsgewalt über die Grundstücke bildet eine noch abzu­schließende notarielle Urkunde.

 

 

 

-           Abschluss eines Optionsvertrages

 

Unterschriften der Vertragsparteien

 

Haina, den ...

 

 

 

...................................................................

BM & Forst UG

(haftungsbeschränkt) & Co. KG

Unterschriften der Vertragsparteien

 

Boppard, den ...

 

 

 

...............................................................

RCD

Real City Development

Gesellschaft für Handel und Stadtent­wicklung mbH, Marktplatz 9, 56154 Boppard

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Durchführungsvertrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 durchführungsvertrag skurumer straße (179 KB)