Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0545/2011  

 
 
Betreff: Petitionsantrag der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.05.2011 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Petition neu

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Petitionsantrag der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg (PetG) zur Überprüfung und Änderung der Bestimmungen des § 105 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), in dem die Voraussetzungen für die Fortführung einer Schule geregelt sind, in Verbindung mit § 6 der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation vom 20.12.2006, mit dem Ziel der dauerhaften und deutlichen Reduzierung des durchschnittlichen Klassenfrequenzwertes je Einschulungsklasse.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß § 1 Abs. 4 PetG steht einer Gebietskörperschaft des öffentliches Rechtes das Petitionsrecht insoweit zu, als die Petition einen Gegenstand ihres sachlichen Zuständigkeitsbereiches betrifft.

Gemäß §§ 99 und 100 BbgSchulG sind Träger von Grundschulen die Gemeinden oder Gemeindeverbände, die ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung nach Maßgabe des Gesetzes verwaltet; die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 PetG sind mithin erfüllt und die Stadt Forst (Lausitz) hat Petitionsrecht.

Weitergehende Begründung siehe Begründung zum Petitionsantrag – Anlage-.

 

Anlagen:

Anlagen:

Petitionsantrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Petition neu (26 KB)