Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung eines Teils des Förstereiweges Flur 43, Teilfläche des Flurstückes 448, gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8 Abs. 3, wird auf eine öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung verzichtet.
Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der betreffende Abschnitt des Förstereiweges befindet sich im Außenbereich und dient nicht der Erschließung von bebauten Grundstücken. Bereits seit Mitte der neunziger Jahre hat die Teilfläche vom Förstereiweg jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Die eingezogene Fläche wird als wirtschaftliche Einheit den angrenzenden Flurstücken 491 bzw. 444 zugeordnet. Ein entsprechender Antrag der Grundstückseigentümer ist bei der Verwaltung eingegangen.
Bei der einzuziehenden Teilfläche handelt es sich somit nach § 8 Abs. 3 BbgStrG um eine Änderung von unwesentlicher Bedeutung. Eine öffentliche Bekanntmachung ist somit nicht erforderlich.
Die eingezogene Teilfläche wird zur Nutzart Gebäude und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan
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