Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Freigabe von Planungsmitteln in Höhe von 56.500,00 EUR für die erforderliche baufachliche Prüfung der Einzelprojekte im Rahmen des Fördermittelantrages “Weiterentwicklung des Ostdeutschen Rosengartens und äußere Erschließung der Parklandschaft sowie Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur der Grenzregion”. Erläuterungen:
Zu den wichtigsten Aufgaben der Forster Stadtentwicklung gehört die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Grün- und Wasserräume der Stadt zur Erhöhung des Freizeit- und Erholungswertes für die Einwohner und Gäste. Eine Schlüsselrolle für die gesamte Stadt nimmt das Freizeit- und Erholungsareal an der Neiße im südlichen Teil der Innenstadt ein. Vom Ostdeutschen Rosengarten sowie dem Sport-, Freizeit- und Gastronomieangebot gehen wichtige Impulse für die Stadtentwicklung und den Tourismus aus.
Am 03.12.2009 (SVV/0280/2009) wurde das touristische Entwicklungskonzept für das Freizeit- und Erholungsareal “An der Neiße” vorgestellt. Auf dieser Basis erfolgte die Bearbeitung von Fördermittelanträgen im Rahmen von INTERREG IVA. Erste Maßnahmen für die weitere Entwicklung und Attraktivierung des “Freizeit- und Erholungsareals an der Neiße” wurden am 03.09.2009 (ABP/0011/2009) vorgestellt und die Einreichung des Förderantrages durch den Ausschuss bestätigt. Die Einzelprojekte wurden am 04.11.2010 (SVV/0449/2010) detailliert vorgestellt. Die Überarbeitung der denkmalpflegerische Zielstellung für den Rosengarten wurde erforderlich.
Im Zusammenhang mit der erfolgten Antragstellung zur weiteren Entwicklung und Attraktivierung des Freizeit- und Erholungsareals “An der Neiße” im Rahmen von INTERREG IVA sowie in Vorbereitung des 100-jährigen Jubiläums des Ostdeutschen Rosengartens wird an der kurzfristigen Umsetzung des touristischen Entwicklungskonzeptes weiter gearbeitet.
Am 08.10.2010 wurde der Antrag “Weiterentwicklung des Ostdeutschen Rosengartens und äußere Erschließung der Parklandschaft sowie Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur der Grenzregion” mit einem Antragsvolumen von 3,5 Mio EUR eingereicht. Im Rahmen der Präzisierung der zur Verfügung stehenden Mittel durch die Euroregion und das Wirtschaftsministerium erfolgte im Juni 2011 eine Anpassung der Gesamtmaßnahme zu einem Antragsvolumen von 2,1 Mio EUR (davon 300,0 TEUR Eigenmittel). Auf dieser Grundlage und dem Entwurf der denkmalpflegerischen Zielstellung wurden die in der Anlage dargestellten Einzelprojekte im Begleitausschuss eingebracht. Im Begleitausschuss am 21.06.2011 ist der vorgenannte Antrag mit Gesamtinvestition von 2,1 Mio EUR bestätigt worden.
Mit Datum vom 08.07.2011 ist durch die ILB mitgeteilt worden, dass die baufachliche Prüfung in Auftrag gegeben werden soll und die Stadt Forst (Lausitz) die Unterlagen für ihren Antrag bis zum 04.08.2011 bei der ILB einzureichen hat. Dafür sind Planungsleistungen in Höhe von 56.000,00 EUR erforderlich. Im Haushaltsplan sind 20.000,00 EUR Planungsmittel für 2011 eingestellt. Diese sind für die Beauftragung prüffähiger Unterlagen bei der ILB nicht ausreichend.
Die Förderung für das Gesamtprojekt beträgt 85 %, sodass 15 % Eigenanteil benötigt werden. Der Eigenanteil für die erforderlichen Planungsmittel beträgt demzufolge 8.500,00 EUR.
Aufgrund der Aufforderung der ILB ist die sofortige Beauftragung der Planungsleistungen unabdingbar. Die baufachliche Prüfung bildet die Grundlage für den Fördervertrag, der die Bereitstellung der Fördermittel sichert. Die Stadt wird parallel bei der ILB eine Fristverlängerung beantragen, da die Erstellung der Unterlagen (ohne Baugenehmigung) ca. acht Wochen dauert.
Eine erste Information zu den Einzelprojekten lt. Anlage wird im Ausschuss für Bau und Planung am 01.09.2011 erfolgen.
Als Deckungsvorschlag könnte eine Vorfinanzierung in Höhe von 36.600,00 EUR über Teilfinanzhaushalt; 55.1.03.100, SK 78530000; sonstige BM (Mittel für den Fördervertrag “Weitere Entwicklung und Attraktivierung des Freizeit- und Erholungsareals an der Neiße”) erfolgen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – aktueller Stand der zu bearbeitenden Einzelmaßnahmen (Kosten)
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