Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Verfahrensweise für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen auf der Grundlage des § 25 a Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV). Erläuterungen:
Durch die 4. Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV) bzw. der 2. Verordnung zur Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)wurden die Regelungen und Vorschriften für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen geändert.
Die in der Beschlussvorlage SVV/1052/2008 beschlossene Verfahrensweise entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften.
In der amtlichen Begründung zu § 25 a GemHV bzw. § 30 KomHKV heißt es, dass die allgemeinen Grundsätze der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit sowie des Gebotes der öffentlichen Ausschreibung einzuhalten sind. Auf eine öffentliche Ausschreibung kann verzichtet werden, wenn der Auftragswert 100.000,00 EUR nicht übersteigt.
Die bestehende Dienstanweisung für Ausschreibungen und Vergaben wird aufgrund der vorgenannten Regelungen angepasst bzw. neu gefasst. |
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