Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0566/2011  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses des Haupt- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Forst (Lausitz) vom 12.03.2008 (Vorlagennummer SVV/1052/2008)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Maywald
Federführend:Zentrale Vergabestelle Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
01.09.2011 
29. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
07.09.2011 
23. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Verfahrensweise für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen auf der Grundlage des § 25 a Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV).

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Durch die 4. Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV) bzw. der 2. Verordnung zur Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)wurden die Regelungen und Vorschriften für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen geändert.

 

Die in der Beschlussvorlage SVV/1052/2008 beschlossene Verfahrensweise entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften.

 

In der amtlichen Begründung zu § 25 a GemHV bzw. § 30 KomHKV heißt es, dass die allge­meinen Grundsätze der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit sowie des Gebotes der öffentlichen Ausschreibung einzuhalten sind. Auf eine öffentliche Ausschreibung kann ver­zichtet werden, wenn der Auftragswert 100.000,00 EUR nicht übersteigt.

 

Die bestehende Dienstanweisung für Ausschreibungen und Vergaben wird aufgrund der vor­genannten Regelungen angepasst bzw. neu gefasst.