Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0605/2011  

 
 
Betreff: Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Vereine aus der Stadt Forst (Lausitz) auf Grundlage der "Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine" vom 01.01.2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Tourismus, Marketing und Kultur Bearbeiter/-in: Rennhak, Christina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Entscheidung
24.10.2011 
16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu Beschlussvorlage 2011 KU-FöMi

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Vereine aus der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2011 lt. Anlage 1 auf Grundlage der “Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine” vom 01.01.2004 – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2011 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Für die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Kulturvereinen der Stadt Forst (Lausitz) werden im Ergebnishaushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant.

 

Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003) geregelt.

 

Im Jahr 2011 stehen insgesamt 7.700,00 EUR zur Verfügung.

Es wurden 12 Förderanträge von 11 Kulturvereinen eingereicht. Die beantragte Fördersumme beträgt insgesamt 10.185,97 € (ohne Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze).

 

Dabei ist jedoch ein Antrag nicht fristgerecht bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen. Der Antrag auf Kulturförderung des Männerchors Groß Bademeusel 1888 e.V. ist erst am 04.07.2011 eingegangen. Die Verwaltung schlägt vor, auch den verspäteten Antrag bei der Fördermittelvergabe zu berücksichtigen, da es sich lediglich um vier Tage Verspätung handelt und die Stadt Forst (Lausitz) daran interessiert ist, Kulturvereine zu fördern und zu unterstützen.

 

Laut Richtlinie darf die Gesamtförderung je Antragsteller 800,00 EUR nicht überschreiten. Aus diesem Grund wird auch bei Vereinen, die mehrere Anträge eingereicht haben und/ oder über der Fördergrenze liegen von einer Antragssumme in Höhe von insgesamt 800,00 EUR ausgegangen.

 

Nach Berücksichtigung der Fördergrenze wurde eine Fördersumme in Höhe von 9.138,47 € bei der Stadt Forst (Lausitz) beantragt. Da die zur Verfügung stehenden Mittel noch immer überschritten werden, müssen bei den beantragten Fördersummen teilweise Kürzungen vorgenommen werden.

 

Der Verwaltungsvorschlag zur Vergabe der Fördermittel basiert auf dem Anliegen der Stadt Forst (Lausitz), Kinder und Jugendliche besonders zu fördern. Aus diesem Grund soll der Antragstellung für Projekte mit Kindern und Jugendlichen, unter Berücksichtigung der Richtlinie, in vollem Umfang entsprochen werden.

 

Im Jahr 2011 wurden von zwei Vereinen Fördermittel für Projekte mit Kindern und Jugendlichen beantragt. Hierbei handelt es sich um den Verein “Land und Leute” Region Lausitzer Neiße e.V. mit einer Fördersumme von 750,00 EUR und dem Karnevalsverein Forst/ Sacro 1979 e.V. mit einer Fördersumme von 800,00 €. Insgesamt wurden somit 1.550,00 € für die Förderung von Kinder- bzw. Jugendprojekten beantragt.

 

Bei allen anderen Anträgen wurde eine Kürzung der beantragten Fördersumme um 19 % vorgenommen.

Zur Ermittlung der Kürzung der Fördersumme wurde von der Verwaltung ein Verteilerkoeffizient ermittelt.

Dieser wurde wie folgt ermittelt:

1)      Ermittlung des Restbedarfes

2)      Ermittlung des Restbudgets

3)      Ermittlung des Verteilerkoeffizienten

4)      Ermittlung des Prozentsatzes

 

Erläuterungen:

1)      Mögliche Fördermittelzuweisung (9.138,47 €) – Kinder- und Jugendprojekte (1.550,00 €)

= Restbedarf (7.588,47 €)

2)      zur Verfügung stehende Fördermittel (7.700,00 €) – Kinder- und Jugendprojekte (1.550,00 €)

= Restbudget (6.150,00 €)

3)      Restbudget (6.150,00 €) dividiert durch Restbedarf (7.588,47 €) = Verteilerkoeffizient (0,81)

4)      Kürzung der Fördersumme in % = 19 %

 

Die einzelnen Fördersummen sind aus der beigefügten Anlage Nr. 1 Vergabe von Fördermitteln 2011-gemeinnützuge Kulturvereine (Bestandteil des Beschlusses)  – zu entnehmen.

 

Vorschlag:

Den Restbetrag in Höhe von 3,34 € erhält der 1. Forster Frauenchor, da der Verein in diesem Jahr sein 20-jähriges Jubiläum feiert.

 

Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2011 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

28.5.01.100      53180000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

7.700,00

EUR

7.700,00

EUR

0,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

0,00

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Vergabevorschlag der Fördermittel - Aufteilung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu Beschlussvorlage 2011 KU-FöMi (10 KB)