Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
(Die Anlage 2 – Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.)
Erläuterungen:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0358/2005 wurde am 18.03.2005 die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) beschlossen.
Die Benutzung der Forster Stadtbibliothek ist bisher für alle Nutzer gebührenfrei.
U. a. in Zusammenhang mit der nachhaltigen Verbesserung der Haushaltssituation der Stadt Forst (Lausitz) muss auch darüber nachgedacht werden, die Einnahmen im Haushalt zu verbessern. Weiterhin muss geprüft werden, in welcher Art und Weise zukünftig Dienst-leistungen angeboten werden können, die als freiwillige Aufgaben einer Kommune gelten.
Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2011 beinhaltet auch die Prüfung der Verbesserung der Einnahmesituation aus laufender Verwaltungstätigkeit (hier: der Forster Stadtbibliothek):
Auszug aus dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2011 (Beschlussvorlage SVV/0508/2011, beschlossen in der 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.2011):
“3. Geplante Konsolidierungsmaßnahmen und Prüfaufträge 2011 ff (Maßnahmekatalog) 3.1. Verbesserung der Erträge/Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
6. Einführung einer Benutzungsgebühr für die Bibliothek ab 01.01.2012.”
Entsprechend soll in der Stadt Forst (Lausitz) eine jährliche Benutzungsgebühr für die Nutzung der Stadtbibliothek per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum 01.01.2012 eingeführt werden.
Vorrangig in diesem Zusammenhang wird eine Änderung der geltenden Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) erforderlich.
Weiterhin wurden in diesem Zusammenhang folgende Punkte grundsätzlich geändert / angepasst:
Anpassung von Gebühren / Entgelten:
Gleichzeitig wurden umfangreiche redaktionelle Anpassungen / Änderungen zur Klarstellung und Anpassung an aktuelle Rahmenbedingungen in der Stadtbibliothek vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) (Bestandteil des Beschlusses) Anlage 2: Änderungssynopse zur Anpassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) (Anlage zur Information)
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