Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau und Planung bestätigt die Entwurfsplanung Straßenbau Albertstraße, im Straßenabschnitt Bahnhofstraße bis Karl-Liebknecht-Straße. Erläuterungen: Die Entwurfsplanung zum Straßenbau Albertstraße, zwischen der Berliner Straße und der Karl-Liebknecht-Straße wurde in der 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2008, Beschlussvorlage Nr. SVV/1096/2008, beraten. Für den Straßenabschnitt Berliner Straße bis Bahnhofstraße erfolgte die mehrheitliche Zustimmung des Fachausschuss. Dieser Straßenabschnitt ist in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 grundhaft ausgebaut worden.
Die Entwurfsplanung des Straßenabschnittes Bahnhofstraße bis Karl-Liebknecht-Straße wurde in der v.g. Sitzung durch den Fachausschuss in die Verwaltung zurück verwiesen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit der Denkmalbehörde zum Umgang mit den Gleisresten in der Albertstraße zu führen und den Fachausschuss über die Ergebnisse in Kenntnis zu setzen sowie die Entwurfsplanung des Straßenabschnittes erneut zur Bestätigung vorzulegen.
Die Abstimmungen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße sowie mit dem Denkmalfachamt erfolgten über einen Zeitraum von 2 Jahren im Zusammenhang mit den gesamten unter Denkmalschutz gestellten Gleisen in der Stadt Forst und wurden mit der Konzeption zum Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn als gemeinsame Zielstellung abgeschlossen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2011, Beschlussvorlage Nr. SVV/0485/2011 (neu), zum Umgang mit den Gleisfragmenten, wurde die Ingenieurplanung zum Ausbau der Albertstraße im bezeichneten Straßenabschnitt mit der Zielsetzung des Wiedereinbaus der vorhandenen Gleisanlage fortgesetzt.
Das mit der Ingenieurplanung des Straßenbaus beauftragte Ingenieurbüro KISTERS AG aus Cottbus hat hierzu den bisher vorliegenden Entwurf im Zusammenhang mit den Erfordernissen der denkmalrechtlichen Konzeption überarbeitet.
Grundsätzlich soll im bezeichneten Straßenabschnitt die Orientierung am vorhandenen Querschnitt erfolgen. Der bisher 3-gliedrige Aufbau (Gehweg, Fahrbahn, Gehweg) wird beibehalten. Zum lagegenauen Wiedereinbau der Gleise ist eine Fahrbahnbreite von 7,50 m erforderlich. Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt quartiersorientiert mit Granit-Kleinpflaster. In den beidseitigen Gehwegen wird die ehemals vorhandene Begrünung mit kleinkronigen Bäumen wieder aufgenommen. Eine Alleepflanzung ist jedoch aufgrund der bestehenden Hausanschlussleitungen und der Leitungsverläufe nicht möglich. Auf weitere Pflanzflächen wird wegen des Pflegeaufwandes verzichtet.
Die Gehwege im gesamten Bauabschnitt erhalten im Bereich der Gehbahnen eine Befestigung aus diagonal verlegten Platten sowie Mosaikpflaster im Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn und im Anpassungsstreifen zu den angrenzenden Gebäuden und Einfriedungen.
Mit dem Bauvorhaben wird die Kreuzung mit der Karl-Liebknecht-Straße ausgebaut.
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist erforderlich. Es werden LED-Leuchten zur Minimierung des Energieverbrauches eingesetzt.
Der Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz) “Städtische Abwasserbeseitigung” plant die Erneuerung der bestehenden Schmutz- und Regenwasserleitungen im Zuge des Straßenbaus. Weiterhin hat die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergeben, dass die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG eine Erneuerung der Trinkwasserleitung vorsieht.
Im Umsetzplan der Stadt Forst ist die Durchführung der Baumaßnahmen in den Jahren 2012 und 2013 eingeordnet. Der Straßenbau, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie die Erneuerung der Niederschlagswasserkanalisation werden mit Städtebaufördermitteln gefördert.
Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes werden die Kosten für die Straßenbaumaßnahmen auf ca. 287.000 Euro geschätzt. Die Kosten für den Wiedereinbau des Stadtbahngleises werden ca. 450 EUR/m betragen.
Anlagen: - Lageplan - Regelquerschnitt
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||