Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Lindenstraße”, 1. Änderung.
Der Geltungsbereich ist begrenzt:
Im Norden: durch die Beethovenstraße Im Osten: durch die Verkehrsfläche “Am Markt” Im Süden: durch die Cottbuser Straße Im Westen: durch die Thumstraße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 16.02.1996 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan “Lindenstraße” gefasst. Die Satzung wurde sodann von der Höheren Verwaltungsbehörde rechtsaufsichtlich geprüft. Mit Schreiben vom 22.02.1996, unterzeichnet i.V. Felstow, Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen, wurde die Satzung genehmigt.
Infolge einer nicht wirksamen Hauptsatzung wurde die bereits erfolgte Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) vom 14.07.2006 wiederholt.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2008 erfolgte der Beschluss zur Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum B-Plan “Lindenstraße”.
Nunmehr soll im Rahmen eines 1. Änderungsverfahrens in einem der vier Quartiere mit dringendem Handlungsbedarf (Korrektur von Bauflächen, Festsetzung einer öffentlich-rechtlich gewidmeten Verkehrsfläche ? Parkplatz, Anpassung von Geschossigkeiten, Änderung von textlichen Festsetzungen) ein Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Da es sich bei der Änderung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S.d. § 13 BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 BauGB die verfahrensverkürzenden Vorschriften des § 13 Abs. 2 BauGB. Demnach kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 26.11.2010 erfolgte der Beschluss zur Offenlegung des B-Planes "Lindenstraße”, 1. Änderung. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 21.12.2010 bis einschließlich 26.01.2011.
Die berührten Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schriftsatz vom 14.02.2011 am Verfahren beteiligt.
Die Anregungen der berührten Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Abwägung rechtlich geprüft und entsprechend gewürdigt.
Anlagen:
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