Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0625/2011/1  

 
 
Betreff: Bestätigung der Änderung der Ausführungsplanung für die Kanalbaumaßnahme "Erneuerung Schmutzwasserkanal Gubener Straße, Teilabschnitt Inselstraße bis Alexanderstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
16.02.2012 
35. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
29.02.2012 
27. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
anlage 1 gubener straße

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Änderung der Ausführungsplanung für die Kanalbaumaßnahme “Erneuerung Schmutzwasserkanal Gubener Straße, Teilabschnitt Inselstraße bis Alexanderstraße”.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2011 die Erneuerung des Schmutzwasserkanals in der Gubener Straße im Teilabschnitt Inselstraße bis Alexander­straße als Neuverlegung bestätigt.

 

Zur Präzisierung der im Baugrundgutachten Nr. 21/2007 des Ingenieurbüros Reinfeld & Schön enthaltenen Angaben zu den Grundwasserverhältnissen im Baugebiet wurde im November 2011 die Erstellung eines Ergänzungsgutachtens veranlasst. Hierbei sollten insbesondere Aussagen zum Umfang der erforderlichen Maßnahmen zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung als Voraussetzung für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis getroffen werden.

 

Während der Baugrundsondierungen im November 2011 wurde Grundwasser bei ca. 70,65 m NHN im Baugebiet angetroffen. Die Rohrsohle befindet sich zwischen 70,83 m und 70,91 m. Insbesondere bei Hochwasser der nahegelegenen Neiße und des Mühl­grabens ist mit einem stark ansteigenden Grundwasserspiegel im Baugebiet zu rechnen.

 

Im Februar 2011 wurde an der vorhandenen Grundwassermessstelle in Höhe Inselstraße ein Grundwasserstand bei ca. 71,37 m NHN gemessen. Für die Verlegung des Schmutzwasser­kanals in offener Bauweise ist somit in Abhängigkeit von den Grundwasserverhältnissen die Realisierung von Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Die im Ergänzungsgutachten er­mittelte Wasserdurchlässigkeit des Grundwasserleiters (k-Wert = 5,3 x 10-4 m/s entspr. stark durchlässig) würde eine geschlossene Wasserhaltung mittels Brunnen erfordern. Im Rahmen der Vorbemessung der Anlagen zur Grundwasserhaltung wurde eine Förderwassermenge von 45,6 m³/h ausgewiesen. Daraus resultierend ist mit der Förderung von über 5.000 m³ Grundwasser zu rechnen. Dies würde die Durchführung einer “standortbezogenen Vorprü­fung” gemäß UVP-Gesetz erfordern.

 

Das Baugebiet befindet sich in der vom Landkreis Spree-Neiße ausgewiesenen Naturschutz­beschränkungsfläche für die Grundwasserbenutzung (siehe Allgemeinverfügung vom 12.07.2007, bekannt gegeben am 28.07.2002) in der Stadt Forst (Lausitz). Jede Nutzung von Grundwasser ist in dem ausgewiesenen Bereich untersagt, da bei der Realisierung der Grundwasserhaltung die Gefahr der Verlagerung der vorhandenen Kontaminationsfahne besteht.

 

Die Erneuerung des Schmutzwasserkanals Gubener Straße in offener Bauweise ist unter Berücksichtigung der Grundwasserproblematik aus umweltrechtlicher Sicht somit nicht möglich. Alternativ zur offenen Bauweise ist die Erneuerung mittels gesteuertem Rohrvor­trieb oder die Erneuerung in geschlossener Bauweise mittels Rohrrelining möglich.

 

Im Vergleich beider Varianten ist die Variante der Erneuerung in geschlossener Bauweise mittels Rohrrelining die Wirtschaftlichste.

 

Bei dieser Variante wird auf die Sohle des vorhandenen Maulprofils ein neues Kanalrohr in DN 500 GFK verlegt und der verbleibende Ringraum verdämmt. Der trotz der geringen Wand­dicke des GFK-Rohres entstehende Sohlsprung wird für den Betrieb und die Hydraulik als vertretbar angesehen, zumal sich dieser bei einer späteren Weiterführung der Erneue­rung ausgleichen lässt.

 

Die Kostenberechnung ergab Baukosten in Höhe von 258.500,00 EUR brutto.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Zusammenfassung Variantenvergleich Änderung/Erneuerung Schmutzwasserkanal

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 anlage 1 gubener straße (37 KB)