Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Kassenkreditrahmen der Stadt Forst (Lausitz) ab dem Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 32,5 Mio EUR.
Erläuterungen:
Ab 01.01.2011 gelten in der Stadt Forst (Lausitz) mit Einführung der doppischen Haushaltsführung auch die die Haushaltsführung regelnden Paragrafen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Dazu gehört der § 76 über die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Hier heißt es im Absatz 2: “Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Beschluss über die Höhe des Kassenkredites ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.”
Die Höhe des Kassenkreditrahmens ist damit nicht mehr zwingend Inhalt der Haushaltssatzung und unterliegt nicht der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Begründung für die Höhe des Kassenkreditrahmens: Der Kassenkreditrahmen für das Haushaltsjahr 2011 belief sich auf 29,5 Mio EUR. Er wurde zum 31.01.2012 mit rund 28,7 Mio EUR in Anspruch genommen.
Nach aktuellem Planungsstand wird im Finanzhaushalt 2012 mit einem Defizit von 1.632.900 EUR gerechnet. Darüber hinaus werden im Jahre 2012 erhebliche Investitionen über das Interreg IVA-Programm abgewickelt. Für die Förderverträge zu diesem Programm sind die Abrechnungsmodalitäten erheblich komplizierter und es ist mit längerer Vorfinanzierung durch die Stadt Forst zu rechnen. Die Erfahrungen aus ersten Abrechnungen 2011 belegen das.
Um die Liquidität zu sichern, wird der Kassenkreditrahmen ab 2012 auf 32,5 Mio EUR erhöht.
Die Inanspruchnahme erfolgt jeweils nach Notwendigkeit.
Finanzielle Auswirkungen:
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