Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den im Aufstellungsverfahren des einfachen Textbebauungsplanes “Einzelhandel – Forster Stadtzentrum” vorgetragenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren aufgestellte, als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung “Einzelhandel – Forster Stadtzentrum”. - Flur 16 – vollständig enthalten: Flurstücke 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 130, 131, 132, 133, 134, 136, 236, 237, 247/1, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 337, 338, 339, 340/1, 340/2, 341, 342, 343, 376, 380/3, 381, 382, 385/1, 390/10, 390/11, 390/12, 390/13, 390/14, 390/5, 390/7, 390/8, 390/9, 393/101, 393/103, 393/105, 393/107, 393/109, 393/154, 393/155, 393/156, 393/157, 393/158, 393/159, 393/160, 393/162, 393/163, 393/164, 393/165, 393/166, 393/97, 393/99, 469, 470, 471, 472, 473, 540, 541, 542, 544 - Flur 16 – teilweise enthalten: Flurstücke 135/2, 138/1, 274, 393/146, 393/152, 380/2, 374/1, 393/5, 531, 543, 461 - Flur 17 – vollständig enthalten: Flurstücke 133/112, 133/26, 133/31, 133/32, 133/33, 133/34, 133/40, 133/41, 133/42, 133/43, 133/51, 133/52, 133/57, 133/58, 133/59, 133/61, 203/1, 203/3, 203/5, 203/6, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 228, 234, 235, 237, 238 - Flur 17 – teilweise enthalten: Flurstücke 229, 230, 195, 239, 252 - Flur 18 – vollständig enthalten: Flurstücke 348, 349, 350, 368, 369/116, 369/14, 369/15, 369/16, 369/17, 369/19, 369/20, 457, 458, 491, 495, 500, 577, 578, 579, 586, 587, 589, 590, 597, 606, 607, 669, 672 - Flur 18 – teilweise enthalten: Flurstücke 327/4, 347, 432, 456, 494, 498, 541, 542, 545, 546, 576, 584, 585, 602, 605, 625, 630, 634, 667.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Der Geltungsbereich (ca. 12,2 ha, siehe beigefügter Lageplan in Anlage 5) des Textbebauungsplanes “Einzelhandel – Forster Stadtzentrum” liegt innerhalb der Förderkulisse der Stadt Forst (Lausitz) für das Programm “Aktive Stadtzentren” (ASZ) und erfasst die bisher unbeplanten Flächen außerhalb bereits bestehender Bebauungspläne, die an den zentralen Versorgungsbereich angrenzen.
Der Bebauungsplan dient gemäß § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB) dem Schutz (zwecks Erhaltung und Entwicklung) des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Forst (Lausitz) im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung von Forst und konnte somit im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden. Durch diesen Bebauungsplan kann für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), also bisher unbeplante Bereiche, festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB erlaubten baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können; die Festsetzungen können für Teile des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans unterschiedlich getroffen werden. Die Inhalte dieses einfachen Bebauungsplanes beschränken sich auf textliche Festsetzungen zum Schutz der Einzelhandelsstruktur des zentralen Versorgungsbereichs.
Die Erstellung des Bebauungsplanes wurde über das ASZ-Programm gefördert. Ziel des ASZ-Programms ist die Stärkung von zentralen innerstädtischen Versorgungsbereichen auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes entsprechend § 171 b Abs. 2 BauGB, insbesondere eines von der Gemeinde beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Ein solches Konzept liegt für die Stadt Forst (Lausitz) bereits vor (siehe Anlage 4). Dieses Konzept ist im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2a BauGB Grundlage für den zu beschließenden Bebauungsplan und als Anlage der Begründung beigefügt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 21.02.2011 – 25.03.2011 öffentlich ausgelegt.
Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Anregungen von Bürgern wurden im Verfahren nicht vorgebracht.
Die im Verfahren von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gegebenen Anregungen und Hinweise sowie die sich aus der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung ergebenden Abwägungsvorschläge hierzu sind der Anlage 1 zu entnehmen. Anlagen:
Anlage 1 – Abwägung Anlage 2 – Satzung Anlage 3 – Planzeichnung Anlage 4 – Begründung mit Anlagen Anlage 5 – Lageplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||