Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0683/2012  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Kanalbaumaßnahme "Erneuerung der Schmutz- und Niederschlagswasserableitung der Mühlenstraße Forst (Lausitz), Teilabschnitt Rüdigerstraße bis Gutenbergplatz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Seidel
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
22.03.2012 
36. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
18.04.2012 
28. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
120307_LP Ausschusssitzung- A3

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Kanalbau­maßnahme “Erneuerung der Schmutz- und Niederschlagswasserableitung der Mühlenstraße Forst (Lausitz), Teilabschnitt Rüdigerstraße bis Gutenbergplatz”.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) plant die grundhafte Erneuerung der Mühlenstraße im Teilabschnitt Mühlgrabenbrücke bis Gutenbergplatz. Im Vorfeld des Bauvorhabens wurden der vorhan­dene Schmutz- und der Niederschlagswasserkanal einer optischen Inspektion unter­zogen. Im Ergebnis der Inspektion ist festzustellen, dass beide Kanäle erhebliche Schäden auf­weisen, sodass eine vollständige Erneuerung der Kanäle in dieser Straße erforderlich ist. Gleichzeitig werden die Grundstücksanschlussleitungen, soweit erforderlich, erneuert.

 

Die Niederschlagswasserentwässerungsanlage aus der Mühlenstraße leitet im Bereich der Kreuzung Rüdigerstraße / Mühlenstraße über den Schneidemühlgraben ca. 60 m nördlich der Mühlenstraße in den Mühlgraben ein. Der Schneidemühlgraben wurde im Rahmen der Planung zur Feststellung des baulichen Zustandes begangen. Im dokumentierten Ergebnis der Begehung ist festzustellen, dass der Schneidemühlgraben erhebliche bauliche Mängel, wie fehlende Kanalwandungen mit sichtbarem Erdreich, Abplatzungen und erhebliche Bewährungskorrosion aufweist. Aufgrund der baulichen Mängel ist aus statischer Sicht eine Sanierung unumgänglich. Da der Schneidemühlgraben nicht mehr als Umfluter für den Mühl­graben dient, ist eine Minimierung des Abflussquerschnittes möglich. Zur Sanierung des Schneidemühlgrabens ist daher der Einzug eines GFK Rohres DN 1000 in den Schneide­mühlgraben geplant. Der verbleibende Ringraum wird verdämmt.

 

Der Niederschlagswasserkanal am östlichen Bauende wird um ca. 90 m über die Baugrenze des Straßenbaues verlängert, da dieser Kanal als Vorflut für den im Rahmen des Straßen­bauvorhabens Kegeldamm geplanten Niederschlagswasserkanalneubau erforderlich ist. Die Dimension der Niederschlagswasserentwässerungsanlage in der Mühlenstraße wird daher auch in ihrer Dimension von DN 450 auf DN 600 vergrößert.

 

Die Baukosten für den Schmutzwasserkanal belaufen sich nach der vorliegenden Kosten­berechnung auf ca. 180.000,00 EUR und für den Niederschlagswasserkanal auf ca. 372.000,00 EUR brutto.

 

In dem beiliegenden Lageplan sind die geplanten Kanaltrassen dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

555.000,00

EUR

(Pos. 5+68+69)  560.000,00

EUR

0,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 120307_LP Ausschusssitzung- A3 (887 KB)