Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbau Otto-Nagel-Straße, zwischen der Frankfurter Straße und der Bahnhofstraße. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro Meister aus Cottbus beauftragt, das Straßenbauprojekt für den Ausbau und die Erneuerung der Anliegerstraße Otto-Nagel-Straße, zwischen der Frankfurter Straße und der Bahnhofstraße, zu erarbeiten.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 12.01.2012 (SVV/0648/2011) wurden die nachfolgend beschriebenen Grundlagen der Planung sowie die Straßenparameter vorgestellt.
Die Otto-Nagel-Straße, im bezeichneten Abschnitt, begrenzt im Süden das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet “Nordstadt”. Die Straße befindet sich in einer “Zone 30”.
Die Otto-Nagel-Straße lässt sich aufgrund der vorhandenen Querschnittsbreiten in zwei Abschnitte unterteilen.
Abschnitt 1: Von der Frankfurter Straße bis zur Fruchtstraße, vorhandene Querschnittsbreite ca. 11,50 m (davon 6,90 m Fahrbahn, ca. 3,00 m südlicher Gehweg, ca. 1,30 m nördlicher Gehweg);
Abschnitt 2: Von der Fruchtstraße bis zur Bahnhofstraße, vorhandene Querschnittsbreite ca. 14,80 m (davon 9,10 m Fahrbahn und beidseitig je 2,80 m Gehweg).
Die neue Querschnittsaufteilung berücksichtigt eine durchgehende Fahrbahnbreite von 5,50 m. Im Abschnitt 1 werden die beidseitigen Gehwege jeweils ca. 2,75 m breit angeordnet. Im Abschnitt 2 ergibt sich aufgrund der Querschnittsbreite für die Seitenbereiche jeweils eine durchschnittliche Breite von mindestens 4,50 m. Zwischen den Gehwegen, die in einer Breite von jeweils 2,50 m realisiert werden, und der Fahrbahn erfolgt die Anordnung von straßenbegleitenden Stellplätzen. Auf die Anordnung von Pflanzflächen im Zuge der Parkflächen wird entsprechend Beschluss des Ausschusses für Bau und Planung zur Entwurfsplanung vom 12.01.2012 verzichtet. Es werden beidseitig schmalkronige Bäume im Bereich der Einmündung Bahnhofstraße sowie in Höhe der Fruchtstraße gepflanzt.
Mit dem Ziel der Lärmminderung, der damit einhergehenden Verbesserung der Wohnqualität in diesem Areal wird der Fahrbahnbelag in bituminöser Bauweise ausgeführt.
Bezug nehmend auf die in der Gestaltungsfibel des Sanierungsgebietes “Nordstadt” vorgebrachten Grundsätze wird das historische Natursteinpflaster zur Befestigung der Stellflächen, der Zufahrten und der Entwässerungsrinne wiederverwendet. Die Gehwege werden im Ober- und Unterstreifen mit Mosaikpflaster, die Gehbahnen selbst ortstypisch mit diagonal verlegten Platten befestigt.
Die Straßenentwässerung erfolgt über neue Straßenabläufe und Anschlussleitungen in den Niederschlagswasserkanal.
In der Otto-Nagel-Straße erfolgt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Aus städtebaulichen Gründen erfolgt die Installation der Leuchte Nora V mit LED-Leuchtmittel des Fabrikates Leipziger Leuchten. Aus lichttechnischen Gründen erfolgt eine beidseitige versetzte Anordnung der Lichtpunkte, es sind 16 Leuchten erforderlich. Aufgrund des Einsatzes des LED-Leuchtmittels können die derzeitigen Stromkosten um ca. ¼ gesenkt werden.
Für den im Bereich der Einmündung zur Frankfurter Straße befindlichen 50 m langen Gleisrest der ehemaligen Forster Stadtbahn wurde die denkmalrechtliche Erlaubnis zum dauerhaften Rückbau erteilt. Es wurde die Dokumentation des vorhandenen Gleises vor und während des Rückbaus beauflagt. Die Kosten für die Dokumentation werden auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem Bauvorhaben Gubener Straße ca. 7.500,00 EUR betragen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat ergeben, dass die Trinkwasserhauptleitung sowie die Trinkwasser- und Gashausanschlüsse erneuert werden müssen. Ebenfalls erneuert werden der Niederschlags- und der Schmutzwasserkanal.
Die Straßenbaukosten einschließlich der Straßenbeleuchtung betragen ca. 435.000,00 EUR. Der Straßenbau, die Straßenbeleuchtung und die Erneuerung des Niederschlagswasserkanals wird überwiegend mit Städtebaufördermitteln finanziert. Eine Finanzierung mit Städtebaufördermitteln erfolgt nicht für den südlich verlaufenden Gehweg. Dieser dient vorrangig der Erschließung der südlich angrenzenden Grundstücke und ist aus diesem Grund straßenbaubeitragspflichtig.
Entsprechend Umsetzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) ist die Durchführung des Bauvorhabens in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 eingeordnet. Anlagen:
Lageplan Regelquerschnitt
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