Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0695/2012  

 
 
Betreff: Beschluss zur Einleitung eines 5. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.04.2012 
28. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
19.04.2012 
37. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.05.2012 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bademeusel Geltungsbereich SO FNP für SVV 120504 AbgabeII_1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein 5. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) einzuleiten.

 

Der Änderungsbereich beinhaltet Flächen auf den Gemarkungen der Ortsteile Groß und Klein Bademeusel. Die Abgrenzung ist anhand des in der Anlage befindlichen Lageplanes erkennbar.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

In den Gemarkungen von Groß und Klein Bademeusel sollen Windkraftanlagen errichtet werden. Als Grundlage hierfür soll ein Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung “Windpark Bademeusel” eingeleitet werden. Da sich die Festsetzungen eines Bebauungsplanes aus den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen, ist ein 5. Änderungs­verfahren zum Flächennutzungsplan erforderlich (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB). Dargestellt werden soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Windenergie.

 

Die mit der Erstellung des 5. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes verbundenen Kosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor der Windkraftanlagen geregelt (Kostenübernahme).

 

Die Verwaltung wird zeitnah eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einleiten.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan mit Darstellung des zukünftigen Änderungsbereiches des 5. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bademeusel Geltungsbereich SO FNP für SVV 120504 AbgabeII_1 (293 KB)