Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein 5. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) einzuleiten.
Der Änderungsbereich beinhaltet Flächen auf den Gemarkungen der Ortsteile Groß und Klein Bademeusel. Die Abgrenzung ist anhand des in der Anlage befindlichen Lageplanes erkennbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
In den Gemarkungen von Groß und Klein Bademeusel sollen Windkraftanlagen errichtet werden. Als Grundlage hierfür soll ein Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung “Windpark Bademeusel” eingeleitet werden. Da sich die Festsetzungen eines Bebauungsplanes aus den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen, ist ein 5. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan erforderlich (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB). Dargestellt werden soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Windenergie.
Die mit der Erstellung des 5. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes verbundenen Kosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor der Windkraftanlagen geregelt (Kostenübernahme).
Die Verwaltung wird zeitnah eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einleiten.
Anlagen:
Lageplan mit Darstellung des zukünftigen Änderungsbereiches des 5. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)
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