Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Entschädigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
(Die Anlage 2 –Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung/neue Fassung- gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.) Erläuterungen:
Die Bildung eines Vergabebeirates zur Erhöhung der Flexibilität beim Vergabeverfahren und zur Entlastung des Ausschusses für Bau und Planung wird überwiegend von allen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) befürwortet. Beim Vergabebeirat handelt es sich dabei, wie beim Sanierungsbeirat, nicht um einen Ausschuss im Sinne des § 43 Brandenburgische Kommunalverfassung. Dennoch soll den Mitgliedern des Vergabebeirates in Anlehnung an die Entschädigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) ebenfalls eine Entschädigung gezahlt werden, so dass eine entsprechende Neufassung der Entschädigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) erforderlich wurde.
Anlagen:
Anlage 1: Entschädigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 2: Änderungssynopse
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