Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0803/2013  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 1. BA
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychdozki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
31.01.2013 
45. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
27.02.2013 
33. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
LP 1 - 2.Abschnitt 1.BA
LP 2 - 2.Abschnitt 1.BA

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutz­wasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 1. BA (Forstweg, TA Am Wasserwerk bis W.-Busch-Straße und Feldstraße, TA W.-Busch-Straße bis Haus-Nr. 4).


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) plant den Straßenbau in einigen Straßen im südlichen Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang sollen die alten schadhaften Abwasserkanäle schrittweise erneuert werden. Diese Erneuerung ist im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) enthalten.

 

Das Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg erfasst, bedingt durch die jetzt größere Zulauftiefe zum Pumpwerk folgende Straßen:

 

Ø      Sandweg, nördlicher Teil

Ø      Fabrikstraße

Ø      Grabenweg, westlicher Teil (1. Abschnitt)

Ø      nenweg

Ø      Buschweg

Ø      Weißagker Weg

Ø      Forstweg, südlicher Teil

Ø      Gertraudenweg und

Ø      Andreas-Hofer-Straße.

 

Durch den Anschluss der letztgenannten Straßen entfällt ein zweiter Pumpvorgang durch das PW Am Busch.

 

Das Gesamtvorhaben befindet sich teilweise in den Trinkwasserschutzzonen II und III des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz). Die Schutzzonen für das Wasser­werk Forst (Lausitz) wurden im März 2009 neu festgesetzt. Das Gefährungspoten­zial für die Schutzzone II wird seitens der unteren Wasserbehörde und des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als hoch eingeschätzt.

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hat mit Beschlussvorlage Nr. SVV/0588/2011 am 07.09.2011 die Ausführungsplanung für den 1. Abschnitt bestätigt.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden die vorhandenen Kanäle mit TV-Befahrungen untersucht und aufgrund ihrer Schäden nach DWA-M 149 die Schäden klassifiziert.

 

Im 2. Abschnitt, 1. BA, weisen die vorhandenen Kanäle zahlreiche Schadstellen in Form von einragenden Dichtungen, Wurzeleinwuchs und Scherbenbildung sowie Lageabweichungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit stark einschränken. Die Folge sind häufige Schadens­ereignisse, die durch laufende Unterhaltungsmaßnahmen beseitigt werden müssen.

 

Die Art der vorliegenden Schäden macht gemäß DWA-M 149 die Einordnung in die Zustands­klassen erforderlich:

 

0 sofortige Schadensbeseitigung (1 Haltung) und

1 kurzfristige Schadensbeseitigung (7 Haltungen)

 

Da das Sohlgefälle der vorhandenen Kanäle mit bis zu 2,0 % ungenügend ist und die Kanal­tiefen für das Gesamtvorhaben zu gering sind, ist der Neubau der Kanäle erforderlich. Eine Sanierung der Kanäle ist hier nicht geeignet.

 

nftig sollen ein Kanalmindestgefälle von 5 % und Kanalanfangstiefen von 1,50 m eingehal­ten werden.

 

Im Bereich der Trinkwasserschutzzone II kommen in Abstimmung mit der unteren Wasser­behörde wandverstärkte Kunststoffrohre mit fest eingelegter FE-Dichtung zum Einsatz. Damit sind die Bedingungen zum Einsatz in Gebieten mit hohem Gefärdungspotenzial gemäß ATV-DVWK-M 146 erfüllt. Im übrigen Bereich kommen Steinzeugrohre zum Einsatz.

 

Im Teilabschnitt Feldstraße wird der Kanal erstmalig hergestellt. Die betroffenen Grund­stücke besitzen jedoch bereits eine Schmutzwasserableitung über die vorgelagerten Grund­stücke in den Kanal im Forstweg. Diese Ableitung entspricht nicht dem Stand der Technik.

 

Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 221.000,00 EUR.

 

In dem beiliegenden Lageplänen 1 und 2 sind die Leitungstrassen dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

221.000,00 EUR

EUR

Pos. 14   282.000,00

EUR

21.093,87

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP 1 - 2.Abschnitt 1.BA (266 KB)    
Anlage 2 2 LP 2 - 2.Abschnitt 1.BA (259 KB)