Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0861/2013  

 
 
Betreff: Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Vereine aus der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr
2013 auf Grundlage der "Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an
gemeinnützige Kulturvereine" vom 01.01.2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Tourismus, Marketing und Kultur Bearbeiter/-in: Rennhak, Christina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Entscheidung
19.08.2013 
29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Vergabe von FöMiKU 2013

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Vergabe von Fördermitteln an

gemeinnützige Vereine aus der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2013 lt. Anlage 1 auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine“ vom 01.01.2004.


Erläuterungen:

 

r die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Kulturvereinen der Stadt Forst (Lausitz) werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant.

Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Kulturvereine (Beschluss-Nr. SVV/1028/2003 vom 26. September 2003) geregelt.

 

Im Jahr 2012 stehen insgesamt 22.700,00 EUR „Kulturfördermittel“ zur Verfügung.

Es wurden 22rderanträge von 18 Forster Vereinen und einer Privatperson eingereicht.

Die beantragte Fördersumme beträgt 2013 insgesamt 22.626,00 € (ohne Berücksichtigung der rderhöchstgrenze).

Ein Antrag ist nicht fristgerecht bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen. Der Antrag des Volkssolidarität Spree-Neiße e.V. ist erst am 08.08.2013 eingegangen. Die Verwaltung schlägt vor, auch den verspäteten Antrag bei der Fördermittelvergabe zu berücksichtigen,

da es sich um eine einmalige verspätete Einreichung des Vereins handelt, der Verein in Forst (Lausitz) ein wichtiger Akteur innerhalb der Sozial- und Kulturarbeit ist und die Stadt Forst (Lausitz) daran interessiert ist, diese sehr aktiven Vereine zu fördern und zu unterstützen.

 

Laut Richtlinie darf die Gesamtförderung je Antragsteller 800,00 EUR nicht überschreiten. Dieses wurde beim Vergabevorschlag vorwiegend berücksichtigt. Im Einzelfall wird aber vorgeschlagen, bei den Vereinen, die zwei Anträge r verschiedene Aktivitäten eingereicht haben, von dieser Reglung abzuweichen und 2013 here Zuwendungen zu gewähren.

Dies betrifft den 1. Forster Frauenchor e.V. (vorgeschagene Gesamtzuwendung für zwei Mnahmen: 935 Euro), den Männerchor 1888 e.V. Gr Bademeusel (aufgrund des 125. Gründungsjubiläums vorgeschlagene Gesamtzuwendung: 1.600 Euro) sowie den Liedertafel Briesnig e.V. (vorgeschagene Gesamtzuwendung für 2 Mnahmen: 1.340 Euro).

Weiterhin wird vorgeschlagen, zwei aktiven Forster Vereinen ebenfalls einen Zuschuss zu gewähren, obwohl diese nicht als gemeinnützig eingestuft sind: dem Gewerbeverein Rosenstadt Forst (L.) e.V. (r kulturelle und familienorientierte Angebote zum diesjährigen Forster Mitternachtsshopping) und dem Lausitzer Land e.V. (r Aktivitäten bei der Deutschen Rosenschau 2013 im Ostdeutschen Rosengarten).

In diesem Jahr hat auch eine Privatperson, Michelle Bönisch, eine Förderung beantragt

(r Tonaufnahmen eines Liedes über den Ostdeutschen Rosengarten). Eine Förderung ist im Regelfall ausgeschlossen, aber in diesem Jahr wird als Einzelfallentscheidung vorgeschlagen, eine Förderung in Höhe von 700 Euro zu gewähren.

 

Der Vergabevorschlag der Fördermittel für das Jahr 2013 basiert u. a. auf dem Anliegen der Stadt Forst (Lausitz), kinder-, jugend- und familienorientierte Projekte sowie für die Stadt besonders für die Forster Innenstadt bedeutsame (kulturell orientierte) Veranstaltungen und Aktivitäten und im Jahr 2013 Vereinsaktivitäten in Zusammenhang mit der Deutschen Rosenschau besonders zu unterstützen.

 

Die einzelnen vorgeschlagenen Fördersummen sind aus der beigefügten Anlage Nr. 1 zu entnehmen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Die vorgeschlagene Gesamtfördersumme zur Verteilung an die Antragsteller beträgt 2013

15.349 Euro.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

28.5.01.100    53180000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

22.700,00

EUR

22.700,00

EUR

0

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

0

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

1 Anlage               -              Vergabevorschlag r die Kulturfördermittel für das Jahr 2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Vergabe von FöMiKU 2013 (16 KB)