Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0909/2013  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung zum Straßenbau Querweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
09.01.2014 
55. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
15.01.2014 
39. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
46026-C
46027-C
46030-C

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbau Querweg.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro DEGAT Planungsgesellschaft mbH aus Cottbus beauftragt, die Straßenbauprojekte für die erstmalige Herstellung der Anlieger­straßen Wendenstraße, Querweg und Hohensalzaer Straße zu erarbeiten. Bei dem zu betrachtenden Bereich handelt es sich um ein „Allgemeines Wohngebiet“. Aufgrund der räumlichen Nähe sowie der Abhängigkeiten im unterirdischen Bauraum wurden die Straßen im Komplex geplant und sollen entsprechend der technologischen Einordnung nachein­ander realisiert werden.

 

Ziel des Straßenbaus Querweg ist es, die unbefestigte Straße erstmalig herzustellen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die Stadt erfüllt ihre Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der jährliche Unterhaltungs­aufwand für das Straßenhobeln entfällt.

 

Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass die Fahrbahn möglichst in der Mitte des Ver­kehrsraumes angeordnet wird, um die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Anliegerpflichten sowie der Länge ihrer jeweiligen Grundstückszufahrten zu wahren.

 

In der 51. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 22.08.2013 (Vorlage SVV/0864/2013) wurde über die Vorplanung informiert. Am 22.10.2013 ist die Bürgerinfor­mationsveranstaltung durchgeführt worden.

 

Der Querweg wird zwischen der Hohensalzaer Straße und dem nördlich bereits hergestell­ten Abschnitt des Querweges in seiner Gesamtlänge von ca. 125,00 m erstmalig hergestellt. Der zur Verfügung stehende Straßenraum zwischen der Hohensalzaer Straße und der Wenden­straße hat eine Breite von im Mittel 12,00 m, zwischen der Wendenstraße und dem nördlich anschließenden bereits hergestellten Abschnitt des Querweges beträgt die Breite im Mittel 5,50 m. Bestandteil des Straßenbaus sind die öffentlich gewidmeten Flächen zwischen den Einfriedungen.

 

Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt bestandsnah, ungefähr mittig, in einer Breite von 4,75 m. Die ausgewiesene Fahrbahnbreite von 4,75 m gewährleistet bei verminderter Geschwindigkeit den Begegnungsfall Lkw/Pkw. Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt mit einer Asphaltdeckschicht auf einer bituminösen Tragschicht und einer Schotter-und Frost­schutzschicht. Der Gesamtaufbau der Fahrbahn beträgt nach RStO 2012 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus für Verkehrsflächen) 0,65 m. Die Einspannung der Fahrbahn erfolgt mit Betontiefborden, im Bereich der Einmündungen auf die Wendenstraße und die Hohensalzaer Straße sowie zwischen der Wendenstraße und dem nördlich anschließenden bereits hergestellten Abschnitt des Querweges mit Betonrundborden.

 

Zwischen der Wendenstraße und der Hohensalzaer Straße werden beidseitig der Fahrbahn Bankette und Grünstreifen angelegt. Entsprechend des vorliegenden Baugrundgutachtens und des rechnerischen Nachweises ist hier eine Flächenversickerung möglich. Die Fahr­bahn­entwässerung erfolgt über ein Dachgefälle.

 

Zwischen der Wendenstraße und dem nördlich anschließenden bereits hergestellten Abschnitt des Querweges ist aufgrund der beschränkt vorhandenen öffentlichen Breite eine Flächenversickerung nicht möglich, sodass das anfallende Oberflächenwasser auf der Fahr­bahn gesammelt und abgeleitet werden muss. Die Ableitung erfolgt über einen Straßenab­lauf mit Anbindung an einen Sickerschacht.

 

Ebenfalls über einen Straßenablauf mit Anbindung an einen Sickerschacht muss die Ober­flächenentwässerung im Bereich der Einmündung Hohensalzaer Straße erfolgen. Hier ist die Anordnung einer Flächenversickerung auf der Beschränkung der öffentlichen Breite nicht möglich.

 

Im Bereich der Einmündung Wendenstraße erfolgt die Fällung einer Birke.

 

Die Grundstückszufahrten und zugänge werden in Betonsteinpflaster hergestellt. Aufgrund der Höhenlage der angrenzenden Grundstücke zur Straßenfläche ist im Querweg eine Ent­sserung der Grundstückszufahrten und zugänge über Längs- und Querneigungen in die angrenzenden Grünstreifen nur bedingt möglich. Die Gewährleistung der Straßenentwässe­rung im öffentlichen Bereich erfolgt bei den betreffenden Zufahrten und Zugängen über bauliche Hilfsmittel, wie muldenförmig verlegtes Rechteckpflaster oder Entwässerungs­rinnen. Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurden teilweise mit den Grund­stückseigentümern abgestimmt. Von den 11 angrenzenden Grundstücken haben 7 Grund­stückseigentümer die Ausführung ihrer Zufahrten und Zugänge mitbestimmt. Für die 4 Grund­stückseigentümer, die ihre Mitbestimmung nicht wahrgenommen haben, erfolgt die Anordnung und die Herstellung der Breite entsprechend dem vorhandenen Bestand.

 

Im Zuge der erstmaligen Herstellung wird auch die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert. Es werden 4 Leuchten mit LED-Leuchtmittel und Lichtpunkthöhen von 5,00 m im Querweg auf­gestellt und ein neues Stromkabel verlegt. Die Altanlage, bestehend aus 2 Lichtpunkten und Aluminiumkabel, wird demontiert.

 

Die energetische Bewertung unter Berücksichtigung der Brenndauer von 4.000 Stunden/ Jahr, dem Dimmprofil der neuen Anlage und der 2-Tarifabrechnung weist eine Energie­kosteneinsparung von 140,76 EUR/Jahr aus. Die CO2-Emission sinkt von 630 kg/Jahr auf 158 kg/Jahr (Einsparung = 462 kg/Jahr).

 

r die Durchführung der Maßnahme ist rückständiger Grunderwerb der öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen erforderlich.

 

Kostenberechnung

 

Straßenbau

Zufahrten

Beleuchtung

Gesamtbaukosten

88.420,00 Euro

15.920,00 Euro

17.520,00 Euro

121.860,00 Euro

 

Im Zuge des Straßenbaus wird durch die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG die Trinkwasserleitung erneuert.

 

Die Technologie zur Herstellung der neuen Trinkwasserleitung (netzabhängige Erneuerung) im Quartier Wendenstraße / Querweg / Hohensalzaer Straße bestimmt die Festlegung des Baubeginns in der Örtlichkeit. Für das gesamte Quartier ist der Baubeginn im April 2014 geplant. Alle Maßnahmen sollen in 2014 abgeschlossen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 / 09612043

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:  Lageplan, Querschnitt 1, Querschnitt 2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 46026-C (877 KB)    
Anlage 2 2 46027-C (55 KB)    
Anlage 3 3 46030-C (52 KB)