Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Die Stadtverordnetenversammlung wird darüber informiert, den mit Schriftsatz vom 04.03.2014 an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz übersandten Widerspruch zurückzunehmen.
Erläuterungen:
Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit Bescheid vom 21. Mai 2012 eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Aufstellung von 5 Windkraftanlagen des Typs Nordex N 100/2500 RB 140 DI BT 2 westlich des Ortsteiles Briesnig erteilt (Genehmigungsbescheid Nr. 40.036.00/10./0106.2/RS).
Nach erteilter Genehmigung hat sich die Fa. Vattenfall Europe Windkraft entschieden, die technischen Parameter der Anlagen zu verändern. Hierfür war ein neues Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich.
Mit Schriftsatz vom 13. Februar 2014 (Posteingang: 17. Februar 2014) wurde durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung von 5 Windkraftanlagen erteilt (Bescheid Nr. 40.074.ÄO/13/1.6.2V/RS).
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens wurden die betroffenen Ortsteile Briesnig, Bohrau und Mulknitz über das laufende Genehmigungsverfahren informiert, es wurde Akteneinsicht gewährt und es erfolgte eine Empfehlung zur Erstellung einer Stellungnahme der betroffenen Ortsteile.
Folgende Stellungnahmen wurden bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist am 26.08.2014 abgegeben:
· Stellungnahme des Fachbereiches Stadtentwicklung in Abstimmung mit dem Fachbereich Bauen · Stellungnahme des Ortsbeirates Briesnig · Stellungnahme des Ortsbeirates Bohrau · zwei Schriftsätze einer Familie aus Briesnig
Des Weiteren liegen zwei Schriftsätze der Bürgerinitiative „BI Wind Forst – OT Briesnig“ vom 25.09.2013 an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und vom 13.02.2014 an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke, vor.
In der Anlage zu dieser Vorlage befindet sich eine tabellarische Übersicht zu Stellungnahmen und Schriftsätzen von beteiligten Ortsteilen, Privatpersonen und der Bürgerinitiative „BI Wind Forst – OT Briesnig“.
Gemäß vorliegendem Bescheid sind folgende Rechtsmittelmöglichkeiten aufgezeigt:
1. Widerspruch (kostenpflichtig) 2. Anfechtungsklage
Die Stadt Forst (Lausitz) hat mit Schriftsatz vom 04.03.2014 (zunächst ohne Begründung) fristwahrend Widerspruch bei der verfahrensführenden Behörde, dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, eingereicht.
Alle seitens der Stadt Forst (Lausitz), der betroffenen Ortsteile, der Bürger und der Bürgerinitiative „BI Wind Forst – OT Briesnig“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden aus fachlicher Sicht nochmals geprüft (siehe Anlage).
Es wird nunmehr vorgeschlagen, den Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zurückzunehmen.
Anlagen:
Tabellarische Übersicht zu Stellungnahmen und Schriftsätzen von beteiligten Ortsbereichen, Privatpersonen und der Bürgerinitiative „BI Wind Forst – OT Briesnig“
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