Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die geplanten Maßnahmen zum Integrierten Umsetzungsplan 2015 – 2017 für die Städtebauförderprogramme
- Bund-/Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“, SG „Nordstadt“ und SG „Westliche Innenstadt“
- Bund-/Länder-Programm „Stadtumbau Ost“, Teilprogramme Aufwertung / Rückbau / Sanierung, Sicherung, Erwerb
- Bund-/Länder-Programm „Aktive Stadtzentren“
- Bund-/Länder-Programm „Maßnahmen der Sozialen Stadt“
informiert.
Die Anlage ist Bestandteil der Information. Erläuterungen:
Gemäß Städtebauförderrichtlinie Pkt. 14.1.4 (StBauFR) vom 09.07.2009 und auf der Grundlage des jeweils ausgereichten Verfügungsrahmens ist gemäß Schreiben des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) vom 29.01.2014 der Integrierte Umsetzungsplan 2015 – 2017 bis spätestens 30.06.2014 beim LBV einzureichen.
Dieser soll aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept, welches Sanierungsplan / Stadtumbauplan / Integriertes Handlungskonzept berücksichtigt, abgeleitet werden.
Bereits für die Jahre 2009 – 2011 und 2012 – 2014 wurden die Umsetzungspläne vom Landesamt für Bauen und Verkehr Cottbus auf der Grundlage des ausgereichten Verfügungsrahmens geprüft und bestätigt.
Der Integrierte Umsetzungsplan ist bei Bedarf mit ausführlicher Begründung fortschreibungsfähig und wird erneut dem LBV zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt.
Die Maßnahmen sind in der Anlage aufgelistet. Anlagen:
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