Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0002/2014  

 
 
Betreff: Bildung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.06.2014 
Konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt:

 

1.               Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss besteht aus 9 Stadtverordneten und dem               hauptamtlichen Bürgermeister.

 

2.               Der hauptamtlichen Bürgermeister führt den Vorsitz des Ausschusses.

 

3.              Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss wählt eine/einen erste/ersten, zweite/zweiten               Stellvertreter/in des Ausschussvorsitzenden.

 

4.               Die Fraktionen benennen die Mitglieder und den jeweiligen Stellvertreter im               Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Die Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) ist dementsprechend zu ändern.


Erläuterungen:

 

Gemäß § 49 (1) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist in amtsfreien Gemeinden ein Hauptausschuss zu bilden.

Über den Vorsitz im Hauptausschuss durch den Bürgermeister ist entsprechend § 49 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der 1. Sitzung zu entscheiden.