Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0067/2014  

 
 
Betreff: Gesellschaftervertreter der Stadt Forst (Lausitz) in der Lausitz Klinik Forst GmbH ab 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2014 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2014 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit, Herr Jens Handreck, ab 2015 dauerhaft die Funktion des Gesellschaftervertreters der Stadt Forst (Lausitz) in der Lausitz Klinik Forst GmbH wahrnimmt.

 


Erläuterungen:

Rechtsgrundlage sind § 28 Abs.2, Ziff. 6 in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (KomVerfBbG).

 

Grundsätzlich nimmt der Hauptverwaltungsbeamte die Funktion des Gesellschaftervertreters in kommunalen Unternehmen wahr (§ 97 Abs1, Satz 1 KomVerfBbG). Er kann Beschäftigte mit der Wahrnehmung dieser Funktion dauerhaft betrauen (§ 97 Abs1, Satz 2 KomVerfBbG).

 

Mit Beschluss SVV/0009/2014 ist Herr Handreck entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der Lausitz Klinik Forst GmbH Aufsichtsratsmitglied und entsprechend dem Gesellschaftsvertrag damit stellvertretener Aufsichtsratsvorsitzender. In der Regel findet im Anschluss an die Sitzung des Aufsichtsrates gleich die Gesellschafterversammlung statt. Aus Praktikabilitätsgründen wird diese Verfahrensweise vorgeschlagen. Die Sitzungen finden überwiegend in Forst (L.) statt, Ausnahmen sind grundsätzlich möglich, dann ist Potsdam Sitzungsort.

 

Wiederum durch entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann diese Verfahrensweise rückgängig gemacht werden, wenn ein anderer Beschäftigter mit der Wahrnehmung betraut werden soll.