Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0102/2015  

 
 
Betreff: Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Keunescher Kirchweg, von Skurumer Straße bis Niederstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
12.02.2015 
5. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Dieming.USER.Verwaltung_doc03870020150128140418

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Vorplanung zum Straßenbauvorhaben Keunescher Kirchweg, von Skurumer Straße bis Niederstraße, informiert.


Erläuterungen:

 

Die Straße Keunescher Kirchweg liegt im Süden der Stadt Forst (Lausitz) und führt von der Skurumer Straße bis zur Weißwasserstraße. Für das geplante Straßenbauvorhaben wird ein Teil der Straße Keunescher Kirchweg betrachtet, der Abschnitt zwischen Skurumer Straße und Niederstraße. Der Keunesche Kirchweg ist eine Anliegerstraße und Bestandteil des all­gemeinen Wohngebietes zwischen C.-A.-Groeschke-Straße / Weißwasserstraße / Triebeler Straße / Skurumer Straße, zu dem auch die Niederstraße, Am Stadtfeld, Ernst-Heilmann-Straße, Oberstraße, Am Keuneschen Graben und der Igelweg gehören.

 

Ziel ist es, die unbefestigten Straßen erstmalig herzustellen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die Stadt erfüllt ihre Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der jährliche Unterhaltungsaufwand für das Straßenhobeln entfällt.

 

Im Jahr 2008 wurde mit dem Anliegerstraßenbau im Quartier begonnen. Die Ernst-Heilmann-Straße und die Straße Am Stadtfeld sind erstmalig hergestellt. Mit dem Keuneschen Kirchweg soll jetzt eine weitere Straße in diesem Quartier grundhaft ausgebaut werden. In Anbetracht der Straßenführung, der vorhandenen Verkehrssituation, der räumlichen Nähe und den daraus resultierenden Abhängigkeiten wird die Projektierung des Keuneschen Kirchweges (im Abschnitt von Skurumer Straße bis Niederstraße) im Zusam­menhang mit der Oberstraße durchgeführt.

 

Mit der Planung des Vorhabens ist die Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co. KG aus Cottbus beauftrag worden.

 

Die Straße Keunescher Kirchweg wird über eine Länge von ca. 268,00 m hergestellt. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat im Abschnitt von der Skurumer Straße bis zur Ober­straße eine Breite im Mittel von 12,00 m, im Abschnitt von der Oberstraße bis zur Niederstraße eine Breite im Mittel von 5,00 m. Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt relativ mittig und bestandsnah. Rechts und links der Fahrbahn sind Bankette und Grünstreifen vorgesehen, in denen Rasen angesät wird.

 

Entsprechend des vorliegenden Baugrundgutachtens ist eine Versickerung des Oberflächen­wassers möglich. Beim derzeitigen Planungsstand wird von einer Flächenversickerung in die Seitenbereiche der Fahrbahn ausgegangen.

 

Im Abschnitt zwischen Skurumer Straße und Oberstraße soll die Fahrbahn in einer Breite von 4,75 m in Asphalt hergestellt und beidseitig in Borde eingefasst werden. Das gewähr­leistet bei verminderter Geschwindigkeit den Begegnungsfall Lkw/Pkw. Das Parken von Pkw ist am Fahrbahnrand möglich.

 

Im Abschnitt zwischen Oberstraße und Niederstraße kann aufgrund des schmalen öffent­lichen Verkehrsraumes nur eine Fahrbahnbreite von 3,00 m hergestellt werden. Das Parken von Pkw ist am Fahrbahnrand nicht möglich. Dieser Abschnitt ist an der Niederstraße für den durchgehenden Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Etwa 25,00 m vor der Niederstraße ist vorgesehen, den Keuneschen Kirchweg auf 2,50 m gleichmäßig einzuengen und zusätzlich durch Poller gegen Durchfahrung zu sichern.

 

Die Befestigung der Zufahrten und Zugänge ist in Betonsteinpflaster geplant, die über Längs- und Querneigung in die angrenzenden Grünstreifen entwässern. Die Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

 

Im Zuge des grundhaften Ausbaus wird auch die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert. Zum Einsatz sollen energiesparende LED-Leuchtensysteme kommen.

 

Es ist rückständiger Grunderwerb erforderlich.

 

Im unterirdischen Bauraum sind die Leitungen für Trinkwasser und Gas sowie der Schmutz­wasserkanal zu erneuern. Inwieweit die Vorhaben zeitlich und technologisch koordiniert werden können, ist mit den Leitungsträgern im weiteren Planungsverlauf abzustimmen.

 

Voraussichtlicher Baubeginn:                                          Ende III. Quartal 2015

Voraussichtliches Bauende:                                          II. Quartal 2016

 

Vorläufige Kostenschätzung

 

 

Straßenbau

(in EUR)

Zufahrten

(in EUR)

Beleuchtung

(in EUR)

Baukosten

84.640,00

19.000,00

30.360,00

Planungskosten

11.980,00

2.690,00

10.030,00

Gesamtkosten

96.620,00

21.690,00

40.390,00

 

Einschließlich der planvorbereitenden Leistungen (Baugrunduntersuchung, Bestandseinmes­sung) betragen die vorläufigen Gesamtkosten nach Kostenschätzung 160.360,00 EUR.

 

Im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) sind gegenwärtig 154.500,00 EUR für diese Baumaßnahme geplant. Die Kostenfortschreibung erfolgt mit der weiteren Planung. In diesem Zusammenhang werden Lösungen zur Reduzierung der bisher geschätzten Kosten untersucht.

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung findet im 1. Halbjahr 2015 statt.

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplan und Querschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dieming.USER.Verwaltung_doc03870020150128140418 (2035 KB)