Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0107/2015  

 
 
Betreff: Selbstbindungsbeschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
12.03.2015 
Sondersitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.04.2015 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.05.2015 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägung TÖB 25.02.2015-1
Abwägung Bürger

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe II.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Die Lärmaktionsplanung obliegt gemäß § 47e Abs. 1 BImSchG als Pflichtaufgabe im Land Brandenburg den Gemeinden, die auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europä­ischen Parlamentes des Gesetzes zur Umsetzung dieser EG-Richtlinie sowie der 34. BImSchV entsprechende Lärmaktionspläne aufzustellen und bei bedeutsamen Entwicklun­gen für die Lärmsituation, nach mindestens fünf Jahren zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten haben.

 

Die erste Stufe der Lärmaktionsplanung wurde mit abschließender Veröffentlichung im Amtsblatt vom 18.07.2008 abgeschlossen. Nunmehr wurde ein Verfahren zur Durchführung der Lärmaktionsplanung, Stufe II, durchgeführt.

 

rmaktionspläne sind zumindest für die vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Ver­braucherschutz kartierten Gebiete aufzustellen, in denen Werte gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der 34. BImSchV dargestellt sind. Diese Bereiche liegen dort, wo die Schwellen der Indizes LDen = 65 DB (A) und LNight durch Straßenverkehrslärm überschritten sind und in denen Menschen wohnen. Mit dem Bericht zu den Lärmkarten 2012 für die Gemeinde Forst (Lausitz) sind im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Straßen ausgewiesen, die mit einer Kfz-Dichte von mehr als 1.000 Kfz/d in einem erheblichen Maße durch Verkehrslärm betroffene Anwohner zu erwarten haben.

 

Die Beteiligung von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgte mit Schriftsatz vom 21.08.2014.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplanes erfolgte im Rahmen einer Offenlegung im Zeitraum vom 13.10.2014 bis zum 17.11.2014.

 

Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der eigenen Verwaltung und der Bürger wurden abgewogen und planungsseitig berücksichtigt.

 

Die Ergebnisse von Lärmplanungen und Lärmaktionsplänen fließen mit ihren Ergebnissen in die kommunalen Stadt- und Verkehrsplanungen ein. Die Grundlage hierfür bildet ein ent­sprechender Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz).

 

Nach erfolgtem Beschluss/Selbstbindungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) erfolgt eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz), in welchem auf eine Veröffentlichung im Intranet, Stadtinformationssystem, Rubrik Bürger­forum, hingewiesen wird, um die Planungsinhalte möglichst vielen Bürgern zur Kenntnis zu geben.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1.0

Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1

Stellungnahmen der Bürger

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung TÖB 25.02.2015-1 (416 KB)    
Anlage 2 2 Abwägung Bürger (348 KB)