Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0140/2015  

 
 
Betreff: Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaiser, Dr. Andreas
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
08.06.2015 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
15.06.2015 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.06.2015 
7. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.07.2015 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)
Förderantrag zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)
Mittelanforderung und Einverständniserklärung

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die in der Anlage befindliche Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz).

 

Abweichend von der Richtlinie § 5 (1) wird für das Förderjahr 2015 der Antragszeitraum bis zum 31.08.2015 verlängert.


Erläuterungen:

 

Die bisherige Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports vom 02.07.1999 (Beschlussvorlage Nr. StVV/104/99) hat sich für die Sportvereine in Antragstellung und Umfang des jährlich einzureichenden Verwendungsnachweises als sehr aufwendig erwiesen. Ebenso umfangreich war die verwaltungsseitige Bewertung der Vereinsanträge und die Bearbeitung der Verwendungsnachweise aller Antragsteller.

Bei der Erstellung der vorliegenden neuen Richtlinie haben die Sportvereine der Stadt Forst (Lausitz) mitgewirkt. Grundsätzliche Fragen wurden in einer Versammlung am 01.04.2015, zu denen alle Sportvereine eingeladen waren, erörtert. In vielen Einzelgesprächen wurden Detailfragen besprochen.

Insgesamt wird mit dieser Förderrichtlinie der bürokratische Aufwand für Sportvereine bei Antragstellung und Nachweis des Verwendungszwecks deutlich reduziert, was auch ein zentrales Anliegen der Sportvereine ist.

Ebenso kann die verwaltungsseitige Bearbeitung jetzt schneller erfolgen, da auch hier der Aufwand stark verkleinert wurde, also ein Beispiel für Verwaltungsvereinfachung darstellt.

Im Jahr 2014 wurden mit der bisherigen Richtlinie zur Sportförderung 852 Kinder und Jugendliche berücksichtigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.01.400 / 53180000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

ca. 25.560,00

(abhängig von Kinderzahl)

EUR

36.800,00

EUR

0,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

- Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)
-rderantrag zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)

- Mittelanforderung und Einverständniserklärung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) (10 KB)    
Anlage 2 2 Förderantrag zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) (11 KB)    
Anlage 3 3 Mittelanforderung und Einverständniserklärung (5 KB)