Erläuterungen:
In der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2011 wurde mit Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 die Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) als grundlegende Ausarbeitung bestätigt.
In dieser Beschlussvorlage wurde vorausschauend folgendes festgelegt:
„Zum Reagieren auf heute noch nicht erkennbare Veränderungsprozesse zum bisherigen Planungsstand 01.11.2010 wird die Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) im Jahre 2015 fortgeschrieben“.
Veränderungsprozesse sind im Verlauf der letzten fünf Jahre eingetreten und werden in der in der Anlage befindlichen 1. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung dargestellt und erläutert. Insgesamt ist jetzt klar erkennbar, dass die vorhandenen Raumkapazitäten nicht mehr den Anforderungen der zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen entsprechen. Die vier wesentlichsten Veränderungen werden durch die aktuell und künftige Aufnahme von Asylbewerberkindern in allen Jahrgangsstufen an den kommunalen Grundschulen und der Gutenberg Oberschule, durch die Einführung von inklusiven Beschulungsvoraussetzungen, die gegenüber der Prognose von 2010 bis heute leicht verbesserte Geburtenentwicklung, sowie durch die seit dem Jahr 2011 ebenfalls deutliche Erhöhung der Einschulungsanzahl – um jährlich der Anzahl einer Klassenstärke – gebildet.
Die beiden großen kommunalen Grundschulen Nordstadt und Forst Mitte, aber auch die Gutenberg Oberschule haben ihre Aufnahmekapazitätshöchstgrenze schon erreicht. Es gibt keinen räumlichen Puffer mehr. Die Aufnahme von zusätzlichen Klassen ist an diesen Schulen nicht möglich.
Ein vollständiger Zahlen- und Raumnachweis, sowie eine Erläuterung, was inklusive Schule inhaltlich und räumlich bedeutet, wird in der Anlage ausführlich dargestellt.
Durch die Fortführung der Grundschule Keune wird die oben genannte Situation nicht weiter verschärft. Diese Schule kann die sonst nicht vorhandene Pufferfunktion übernehmen. Der Beschluss zur Fortführung der Grundschule Keune steht ebenfalls im Einklang mit dem Einwohnerantrag zum Erhalt des Grundschulstandortes Keune und der Forderung zur Einschulung einer ersten Klasse auch mit Beginn des Schuljahres 2016/2017, welcher in der Beschlussvorlage Nr. SVV/0121/2015 vom 06.05.2015 dokumentiert ist.