Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0153/2015  

 
 
Betreff: Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) (Stadtordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lehmann, Ilona
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
15.06.2015 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.06.2015 
7. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.07.2015 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Forst
Synopse zur Anlage 1 Stadtordnung
Anlage 1, Verwarn- und Bußgeldkatalog

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten beschließen in ihrer Sitzung am 10.07.2015 die Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) (Stadtordnung).


Erläuterungen:

 

Die Änderung der Stadtordnung wird u.a. vorgenommen, da der Widerspruchsbescheid des Landkreises Spree-Neiße die Allgemeinverfügung der Stadt Forst (Lausitz) zum Verbot des Alkoholkonsums vom 18.07.2014 aufgehoben hat.

Eine rechtliche Prüfung des Schreibens des Landkreises Spree-Neiße und einhergehender rechtlicher Schritte ist noch nicht abgeschlossen.

 

In der Zeit des Bestandes der Allgemeinverfügung wurde diese durch die Außendienstmitarbeiter der Stadt Forst (Lausitz) effektiv durchgesetzt. Unmittelbare Störer konnten im Einzugsbereich der Allgemeinverfügung sofort fern gehalten oder des Platzes verwiesen werden. Auch in der Bevölkerung und bei den im Bereich ansässigen Gewerbetreibenden fand die Allgemeinverfügung große Resonanz.

Es konnte wieder ein Sicherheitsgefühl hergestellt, Verunreinigungen und Beschädigungen eingegrenzt werden.

Im Übrigen nehmen wir vollinhaltlich Bezug auf die Erläuterungen zur Vorlage SVV/0012/2014.

 

Das subjektive Sicherheitsgefühl von Forster Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Gästen ist insbesondere im Bereich der Innenstadt (Promenade, Fußgängerzone Cottbuser Str.) durch das Vorhandensein von potentiellen Trinkern erheblich eingeschränkt. Die Situation verschärfte sich verstärkt jährlich in der warmen Jahreszeit.

 

Um diese zurzeit positive Entwicklung im genannten Bereich beizubehalten wird entsprechend der Hinweise in der Begleitverfügung vom 20.05.2015 des Landkreises Spree-Neiße als Fachaufsichtsbehörde der Konsum und Genuss von Alkohol in den genannten Straßen untersagt.

Das Alkoholverbot für den Innenstadtbereich (Promenade, Cottbuser Straße von Am Markt bis Hausnr. 20-21, Uferstraße, Beethovenstraße, Gerberstraße, Thumstraße) als Tatbestand in die Stadtordnung und zur Ahndung als Ordnungswidrigkeit in den Verwarn- und Bußgeldkatalog (Anlage 1 zur Stadtordnung) aufgenommen.

 

 

 

 

 

Im Zuge dessen ist der Verwarn- und Bußgeldkatalog aufgrund der Erhöhung von Verwarngeldern von 35,00 Euro auf 55,00 Euro nach § 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706) aktualisiert worden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Erste Änderung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung   

   der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz)

   (Stadtordnung)

 

Anlage 2: Synopse zu Anlage 1 Verwarn- und Bußgeldkatalog

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Forst (54 KB)    
Anlage 3 2 Synopse zur Anlage 1 Stadtordnung (58 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 1, Verwarn- und Bußgeldkatalog (45 KB)