Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1 (mit Anlagen 1 bis 6), die Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Anlage 2- Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung- gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf sind die Hauptsatzung und ihre Änderungen der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Die 2. bis 5. Änderung der Hauptsatzung, beschlossen am 20.03.2009, 04.12.2009, 23.09.2011 und 16.03.2012 wurden daher nach Beschlussfassung der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.
Mit Schreiben vom 01.07.2013 und 23.07.2013 gab die Kommunalaufsichtsbehörde umfangreiche Änderungsempfehlungen zur Hauptsatzung, die im Folgenden auch Änderungen in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) und der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse erforderlich machen.
Die nun vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) berücksichtigt die relevanten Änderungsempfehlungen der Kommunalaufsicht.
Darüber hinaus sind redaktionelle Änderungen, die aufgrund unterschiedlicher Umstände erforderlich wurden, vorgenommen worden. Anlagen:
Anlage 1: Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) mit Anlagen 1 bis 6 Anlage 2: Änderungssynopse
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